Kontrollbericht zu Gasthof Hotel Kocherbähnle, Gaildorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthof Hotel Kocherbähnle
Schönberger Straße 8
74405 Gaildorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2023
  • Frist
    28. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof Hotel Kocherbähnle, Gaildorf [#295038]
Datum
16. Dezember 2023 21:06
An
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthof Hotel Kocherbähnle Schönberger Straße 8 74405 Gaildorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295038/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Hotel Kocherbähnle, Gaildorf“ vom 16.12…
An Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthof Hotel Kocherbähnle, Gaildorf [#295038]
Datum
21. Januar 2024 01:24
An
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Hotel Kocherbähnle, Gaildorf“ vom 16.12.2023 (#295038) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auch haben Sie den Eingang meines Antrages nicht wie angefordert bestätigt. Ich bitte SIe daher, mir den Eingang und die Bearbeitung meines Antrages bis zum 26.01.2024 möglichst per E-Mail zu bestätigen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> eine Überprüfung unseres Posteingangs vom 16.12.2023 hat ergeben, dass se…
Von
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gasthof Hotel Kocherbähnle, Gaildorf [#295038]
Datum
22. Januar 2024 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> eine Überprüfung unseres Posteingangs vom 16.12.2023 hat ergeben, dass seinerzeit nur zwei andere Anfragen Ihrerseits (Asia China Restaurant , Schwäbisch Hall [#295036] und Ohso, Schwäbisch Hall [#295035] eingegangen sind. Weshalb uns die o.g. Anfrage nicht erreicht hat, lässt sich nicht ermitteln. Wir bestätigen deshalb hiermit jetzt deren Eingang und werden das entsprechende Verwaltungsverfahren einleiten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bescheid Entscheidung: 1. Ihrem Antrag auf Auskunft gern. § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG betreffend den Gasthof Kocherbähnle…
Von
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
27. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Entscheidung: 1. Ihrem Antrag auf Auskunft gern. § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG betreffend den Gasthof Kocherbähnle, Schönberger Str. 8, 74405 Gaildorf, vom 16.12.2023 wird hiermit in vollem Umfang stattgegeben. Die von Ihnen begehrten Informationen werden Ihnen in Form der Übersendung der letzten beiden Besuchsberichte erteilt sofer.n nicht der betroffene Dritte bis zum 12.02.2024 entsprechende Rechtsmittel einlegt und uns das Verwaltungsgericht· auffordert, von einer Datenweitergabe vorerst abzusehen. II. Diese Entscheidu,.ng ergeht gebührenfrei.

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Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationszugang nachdem seitens des betroffenen Lebensmittelunternehmers keine Rechtsmittel eingelegt wurden, e…
Von
Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
13. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
nachdem seitens des betroffenen Lebensmittelunternehmers keine Rechtsmittel eingelegt wurden, erhalten Sie die Informationen wie beantragt in Form der letzten beiden Besuchsberichte, die unserem Schreiben als Anlage beigefügt sind.