Kontrollbericht zu Gasthof Waldeslust

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Gasthof Waldeslust
Dorfstraße 6
22929 Hamfelde

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass den vom Ministerium vorformulierten Nonsensbescheiden in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Schleswig zu FoodWatch gegen den Kreis Ostholstein (Verfahren 10 A 15/22) eine deutliche Absage erteilt wurde. Im Klartext: Die bisherigen Schleswig-Holsteiner Bullshitbescheide sind rechtswidrig.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft:

Bei den Kontrollen der vergangenen 5 Jahre am 20.02.2020 und 17.02.2020 sind keine Beanstandungen festgestellt worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof Waldeslust [#259183]
Datum
16. September 2022 11:26
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthof Waldeslust Dorfstraße 6 22929 Hamfelde 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass den vom Ministerium vorformulierten Nonsensbescheiden in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Schleswig zu FoodWatch gegen den Kreis Ostholstein (Verfahren 10 A 15/22) eine deutliche Absage erteilt wurde. Im Klartext: Die bisherigen Schleswig-Holsteiner Bullshitbescheide sind rechtswidrig.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259183/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Eingangsbestätigung Neu: Jetzt aus dem Farbdrucker mit völlig überflüssigen Farbmarkierungen. Was für eine weiter…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. September 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Neu: Jetzt aus dem Farbdrucker mit völlig überflüssigen Farbmarkierungen. Was für eine weitere unnötige Ressourcenverschwendung. Bonus: Briefumschlag im Briefumschlag. Jeweils zusätzlich mit reichlich Tesa dekoriert. Was mag wohl in den Köpfen der Behördenmitarbeitenden vorgehen? Klimakrise? Energiekrise? War da was? Bonus: Als E-Mail-Signatur verwendet die Behördenperson doch tatsächlich "Sie sparen ca. 200 ml Wasser, 2 g CO₂ und 2 g Holz, wenn Sie diese Seite nicht ausdrucken." Das kann frau sich nicht ausdenken.
Kreis Stormarn - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid
Von
Kreis Stormarn - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid
Kreis Stormarn - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft: Bei den Kontrollen der vergangenen 5 Jahre am 20.02.2020 und 17.02.2020 sind keine Beanstandungen festg…
Von
Kreis Stormarn - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Auskunft: Bei den Kontrollen der vergangenen 5 Jahre am 20.02.2020 und 17.02.2020 sind keine Beanstandungen festgestellt worden.
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage PER FAX Kreis Stormarn Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und He…
An Kreis Stormarn - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage
Datum
15. Dezember 2022
An
Kreis Stormarn - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Kreis Stormarn Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihre Auskunft vom 23.11.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Gasthof Waldeslust, Dorfstraße 6, 22929 Hamfelde". Sie nennen als einzige Kontrolltermine der vergangenen 5 Jahre den 20.02.2020 und den 17.02.2020. Bei zwei derart kurz aufeinander folgenden Kontrollen würde ich zumindest bei der ersten Kontrolle Mängel erwarten, deren Beseitigung bei der zweiten Kontrolle überprüft wird. Haben Sie evtl. Mängel übersehen, sich im Datum geirrt oder waren tatsächlich beide Kontrollen ohne Beanstandungen im Sinne meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Kreis Stormarn - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bestätigung der Behörde, dass bei den Kontrollen am 20.02.2020 und 17.02.2020 tatsächlich keine Beanstandungen fes…
Von
Kreis Stormarn - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bestätigung der Behörde, dass bei den Kontrollen am 20.02.2020 und 17.02.2020 tatsächlich keine Beanstandungen festgestellt wurden.