Kontrollbericht zu Gasthof zum Adler, Ratshausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthof zum Adler
Hohnerstraße 3
72365 Ratshausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof zum Adler, Ratshausen [#44029]
Datum
16. Januar 2019 13:49
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthof zum Adler Hohnerstraße 3 72365 Ratshausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 16.01.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Gasthof zum Adler, Ratshausen [#44029]
Datum
22. Januar 2019 14:40
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 16.01.2019 für den Betrieb Gasthof zum Adler, Hohner Straße 3, 72365 Ratshausen Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Sie haben der Datenweitergabe an Dritte gemäß Art. 21 DSGVO widersprochen. Ein Widerspruchsrecht der betroffenen Person besteht aber nur aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Hierzu machen Sie keine Ausführungen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein Widerspruchsrecht gerade nicht besteht, sodass der gesetzliche Regelfall aus § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz eingreift und bei einer Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachfrage des Dritten (Lebensmittelunternehmer) Ihr Name und Ihre Anschrift diesem bekanntzugeben sind. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu begründen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Sollten wir von Ihnen bis spätestens 29.01.2019 nichts anderes hören, werden wir Ihren Antrag bearbeiten und auf Nachfrage des Lebensunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift diesem entsprechend der gesetzlichen Regelung offenlegen. Aufgrund Ihres Antrags sind die Rechte eines Dritten (Lebensmittelunternehmer des o.g. Betriebs) betroffen. Aus diesem Grund werden wir diesen dazu anhören. Daher verlängert sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Die Entscheidung des Antrags erhalten Sie aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörde nach dem VIG werden ab einem bestimmten Betrag kostendeckend Gebühren und Auslagen erhoben. Im vorliegenden Fall wird die Auskunftserteilung voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Gasthof zum Adler, Ratshausen [#44029]
Datum
27. Januar 2019 20:39
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 44029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 16.01.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Gasthof zum Adler, Ratshausen [#44029]
Datum
14. Februar 2019 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 16.01.2019 für den Betrieb Gasthof zum Adler, Hohnerstr. 3, 72365 Ratshauen Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG hat der Lebensmittelunternehmer als beteiligter Dritter die Offenlegung Ihres Namen und Ihrer Anschrift beantragt. Mit E-Mail vom 27.01.2019 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie um Information bitten, sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine Offenlegung beantragen. Hiermit geben wir Ihnen Gelegenheit, uns bis spätestens 21.02.2019 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit mit der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an den Lebensmittelunternehmer einverstanden sind. Für den Fall, dass Sie sich bis zum o.g. Termin nicht äußern, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Natürlich können Sie uns, ebenfalls bis zum o.g. Termin, die Rücknahme Ihres Antrags mitteilen. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Information und wie bereits angekündigt möchte ich dann meinen Antrag…
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Gasthof zum Adler, Ratshausen [#44029]
Datum
18. Februar 2019 16:28
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Information und wie bereits angekündigt möchte ich dann meinen Antrag zurücknehmen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>