Kontrollbericht zu Gasthof Zur Roten Riede, Rhauderfehn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthof Zur Roten Riede
Forststraße 122
26817 Rhauderfehn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof Zur Roten Riede, Rhauderfehn [#50934]
Datum
27. Januar 2019 02:33
An
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthof Zur Roten Riede Forststraße 122 26817 Rhauderfehn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Ihres Antrages Sehr geehrter Herr Beier, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 27.01.2…
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrages
Datum
4. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Beier, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 27.01.2019. Ihr Antrag bezieht sich auf den Betrieb Gasthof Zur Roten Riede, Forststraße 122, 26817 Rhauderfehn. Dieser Betrieb existiert nicht mehr. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage würde daher dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes, nämlich Ihnen eine informierte Kauf- bzw. Besuchsentscheidung zu ermöglichen, widersprechen. Ich beabsichtige daher, Ihren o. g. Antrag - ggf. kostenpflichtig - abzulehnen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen. Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens zum 11.02.2019. Ich weise darauf hin, dass ich nach Aktenlage entscheiden werde, sofern ich von Ihnen keine oder eine verspätete Nachricht erhalte. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden ebenfalls per Brief auf dem Postweg versendet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
II/39.3.3 [#50934] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Mitteilung, welche der Ausschluss- und Beschr…
An Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
II/39.3.3 [#50934]
Datum
10. Februar 2019 23:03
An
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Mitteilung, welche der Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG Sie vorliegend als gegeben sehen, d.h. um rechtliche Begründung der beabsichtigten Ablehnung. Erst nach Erhalt dieser Information werde ich Stellung nehmen bzw. den Antrag ggf. zurückziehen können. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 50934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Zeichen: II/39.3.3 Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Antrag…
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Zeichen: II/39.3.3
Datum
12. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Antrag vom 27.01.2019 bezieht sich auf den nicht mehr existierenden Betrieb „Gasthof Zur Roten Riede, Forststraße 122, 26817 Rhauderfehn". Mit dem Verbraucherinformationsgesetz soll dem Bürger eine informierte Kauf- bzw. Besuchsentscheidung ermöglicht werden. Der Zweck des VIG ist also, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie Täuschungen bei Verkehr mit diesen zu verbessern. Dieses Ziel kann in Bezug auf einen Betrieb, der nicht mehr existiert, nicht erreicht werden. Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 2 VIG besteht damit hinsichtlich des o. a. Betriebes nicht. Als Folge sind die Ausschluss- oder Beschränkungsgründe nach § 3 VIG in diesem Fall nicht relevant. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen