Kontrollbericht zu Gaststätte Asia House, Rudersberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte Asia House
Backnanger Straße 13
73635 Rudersberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte Asia House, Rudersberg [#227297]
Datum
24. August 2021 10:03
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Asia House Backnanger Straße 13 73635 Rudersberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227297/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Backnang, den 25.08.2021 Az.: 421/2021-VIG/FragDenStaat_009 Durchführung des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) …
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Asia House, Rudersberg [#227297]
Datum
25. August 2021 10:43
Status
Warte auf Antwort
Backnang, den 25.08.2021 Az.: 421/2021-VIG/FragDenStaat_009 Durchführung des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.08.2021. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 423/2021-VIG-FragDenStaat-009 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.08.…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Asia House, Rudersberg [#227297]
Datum
17. September 2021 21:07
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 423/2021-VIG-FragDenStaat-009 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.08. per E-Mail wie auch per Post. Die Fristverlängerung sehe ich völlig unkritisch, vielen Dank für die Information diesbezüglich. Dass für die angefragten Informationen eine Anhörung des benannten Betriebes notwendig ist, war mir nicht bekannt. Ich kann es gut verstehen, dass eine solche Anhörung signifikante Kosten nach sich zieht. Diese zu tragen, insbesondere in der von Ihnen genannten Höhe, bin ich allerdings nicht bereit - das ist die angefragte Information nicht Wert. Ich bitte daher darum, von Aufwänden abzusehen, die den von Ihnen genannten Kostenrahmen übersteigen und die von mir we von Ihnen angekündigt als kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben würden. Falls dies bedeutet, dass Sie meine Anfrage nicht bearbeiten können und ich keine Auskunft erhalten kann, so finde ich dies zwar schade, werde es aber akzeptieren. Zu Ihrer Information und zum Hintergrund meiner Anfrage: Ich bin ein großer Fan des benannten Betriebes und gehe nicht davon aus, dass es Beanstandungen gegeben hat. Im Gegenteil, ich würde es dem Betrieb wünschen, seine (hoffentlich) beanstandungsfreien Kontrollberichte als positives Aushängeschild präsentieren zu können. Sollten Sie dem Betrieb, wie angekündigt, auf Nachfrage meinen Namen und meine Adresse bekannt geben, so bitte ich Sie, auch diese Hintergrundinformation an den Betrieb weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227297/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. September 2021 21:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Backnang, den 07.10.2021 Az.: 421/2021-FragDenStaat_09 Durchführung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Se…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Gaststätte Asia House, Rudersberg [#227297]
Datum
7. Oktober 2021 10:23
Status
Backnang, den 07.10.2021 Az.: 421/2021-FragDenStaat_09 Durchführung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Sehr Antragsteller/in mit dieser E-Mail senden wir Ihnen unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag, auf Herausgabe von Informationen vom 24.08.2021, über die Gaststätte "Asia House“ in Rudersberg, zu. Freundliche Grüße

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Backnang, den 15.10.2021 Az.: 421/2021 VIG_FragDenStaat_009 Durchführung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte Asia House, Rudersberg [#227297]
Datum
15. Oktober 2021 07:53
Status
Backnang, den 15.10.2021 Az.: 421/2021 VIG_FragDenStaat_009 Durchführung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Sehr Antragsteller/in in unserem Schreiben vom 07.10.2021 haben wir über Ihren Antrag vom 24.08.2021 entschieden und Ihnen die Übersendung der/des angefragten Besuchsberichte(s) zugesagt. Mit dieser E-Mail erhalten Sie den/die betreffenden Besuchsbericht(e) zugesandt. Freundliche Grüße

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