Kontrollbericht zu Gaststätte Biberbau, Guben

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte Biberbau
Grunewalder Straße 20
03172 Guben

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte Biberbau, Guben [#60384]
Datum
6. März 2019 22:40
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Biberbau Grunewalder Straße 20 03172 Guben 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfragen zu Einrichtungen in Guben (#60384, #60386, #60389) Sehr geehrtAntragsteller/in wie bestätigen Ihnen…
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfragen zu Einrichtungen in Guben (#60384, #60386, #60389)
Datum
11. März 2019 08:02
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrtAntragsteller/in wie bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer drei Anfragen zu Einrichtungen in Guben. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bearbeitens Ihrer Anfragen ist ein Nachweis Ihrer Identität zwingend notwendig. Bitte bestätigen Sie uns, dass es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt. Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag erfolgt dann grundsätzlich auf dem Postweg. Das betrifft Ihre Anfragen #60384, #60386 und #60389. Deshalb bitten wir Sie zur Sicherstellung Ihrer Identität um Nachweise unserer Behörde gegenüber. (z. B. Eidesstattliche Erklärung, Kopie Personalausweis o. ä.). Sollten wir bis spätestens 28.03.2019 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen zu Einrichtungen in Guben (#60384, #60386, #60389) [#60384] Sehr geehrte Damen und Herren, viel…
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen zu Einrichtungen in Guben (#60384, #60386, #60389) [#60384]
Datum
11. März 2019 12:17
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen zu Einrichtungen in Guben (#60384, #60386, #60389) [#60384] Sehr geehrte Damen und Herren, mein…
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen zu Einrichtungen in Guben (#60384, #60386, #60389) [#60384]
Datum
11. April 2019 18:09
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Biberbau, Guben“ vom 06.03.2019 (#60384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
30. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#60384] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr S…
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#60384]
Datum
20. Mai 2019 10:42
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.04.2019. In diesem beantworten Sie allerdings nur Punkt 2 meiner Anfrage vom 06.03.2019: „2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.“ Ich bitte Sie, mir die noch fehlenden, ebenfalls angefragten Informationen mitzuteilen: „1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Biberbau Grunewalder Straße 20 03172 Guben“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
21. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen