Kontrollbericht zu Giotto, Gersthofen

Anfrage an: Landratsamt Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Giotto
Augsburger Straße 17
86368 Gersthofen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2019
  • Frist
    23. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Inge Schnepel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Inge Schnepel
Betreff
Kontrollbericht zu Giotto, Gersthofen [#132791]
Datum
23. April 2019 13:37
An
Landratsamt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Giotto Augsburger Straße 17 86368 Gersthofen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Schnepel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel
Landratsamt Augsburg
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG Sehr geehrte Frau Schnepel, hiermit bestätigen wir Ihnen d…
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG
Datum
24. April 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schnepel, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Herausgabe von Informationen betreffend des Betriebs Giotto Augsburger Straße 17 86368 Gersthofen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG haben wir auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragsstellers offenzulegen. Daher ist es zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags von Nöten, den darin erklärten Widerspruch, zur Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, zurückzunehmen. Für die Rücknahme des Widerspruchs haben wir uns den 03.05.2019 vorgemerkt. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine Rücknahme erfolgen, wird der Antrag formell abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen
Inge Schnepel
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#132791] Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den …
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Inge Schnepel
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#132791]
Datum
24. April 2019 10:05
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere hiermit zurück und erwarte die weitere Bearbeitung meines Antrags. ... Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel Anfragenr: 132791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Schnepel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Inge Schnepel
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#132791] Sehr geehrte<< Anrede >> meine I…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Inge Schnepel
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#132791]
Datum
24. Mai 2019 08:32
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Giotto, Gersthofen“ vom 23.04.2019 (#132791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel Anfragenr: 132791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Schnepel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>