Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haar

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gitti's Waldwirtschaft
Jahnstraße 2
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Daniel Habeker
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
Daniel Habeker
Betreff
Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haar [#246430]
Datum
16. April 2022 15:37
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gitti's Waldwirtschaft Jahnstraße 2 85540 Haar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Habeker Anfragenr: 246430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246430/ Postanschrift Daniel Habeker << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Informationserteilung nach dem…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haar [#246430]
Datum
25. April 2022 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Um den Antrag bearbeiten zu können, bitten wir Sie uns Ihre vollständige Anschrift mit Angabe des Wohnortes (mit PLZ) bis spätestens 27.04.2022 mitzuteilen. Sollte diese Frist ohne Äußerung von Ihnen ablaufen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Informationserteilung haben und betrachten Ihren Antrag als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Habeker
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haa…
An Landratsamt München Details
Von
Daniel Habeker
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haar [#246430]
Datum
23. Oktober 2022 11:36
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haar“ vom 16.04.2022 (#246430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 156 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Daniel Habeker
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haa…
An Landratsamt München Details
Von
Daniel Habeker
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haar [#246430]
Datum
23. Oktober 2022 11:37
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haar“ vom 16.04.2022 (#246430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 156 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Landratsamt München
Sehr geehrter Herr Habeker, mit Mail vom 25.04.2022 wurden Sie aufgefordert, Ihre vollständige Anschrift mitzute…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gitti's Waldwirtschaft, Haar [#246430]
Datum
26. Oktober 2022 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Habeker, mit Mail vom 25.04.2022 wurden Sie aufgefordert, Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Da in der gesetzten Frist keine Rückmeldung von Ihnen erfolgte, wurde das Antragsverfahren ,wie in der Mail vom 25.04.2022 ausgeführt, als erledigt betrachtet und abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen