Kontrollbericht zu Glaskiste - natürlich unverpackt, Freiburg im Breisgau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Glaskiste - natürlich unverpackt
Moltkestraße 15
79098 Freiburg im Breisgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Unserer Behörde liegen folgende Informationen im Sinne dieses Antrages vor:
1. die bei den Kontrollen festgestellten Verstöße gegen VO (EG) Nr. 178/2002 und VO (EG) Nr. 852/2004:
Kontrolle am 07.12.2018:
1.1. Der Bereich um die Theke war verunreinigt
1.2. Der Boden unter den Regalen im Lager war verunreinigt
1.3. Die Kühltheke war im unteren Teil verschmutzt
1.4. Die Kenntlichmachung der losen Waren war unvollständig (Teigwaren)
Bei der Kontrolle am 20.12.2019 waren die o.g. Mängel beseitigt.

2. die daraufhin getroffenen Maßnahmen: mündliche Belehrungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Glaskiste - natürlich unverpackt, Freiburg im Breisgau [#151294]
Datum
17. Juni 2019 19:26
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Glaskiste - natürlich unverpackt Moltkestraße 15 79098 Freiburg im Breisgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 05.07.2019. Sie scheinen diese auf frühere Anfra…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Glaskiste - natürlich unverpackt, Freiburg im Breisgau [#151294]
Datum
10. Juli 2019 21:15
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 05.07.2019. Sie scheinen diese auf frühere Anfragetexte der Aktion "Topf Secret" zu stützen. Meine vorliegende Anfrage hat einen anderen Text. Denn seit 8. Februar (!) enthält der Anfragetext keinen Widerspruch zur Datenweitergabe mehr. Daher habe ich der Datenweitergabe, anders als von Ihnen behauptet, nicht widersprochen. Ich habe Sie lediglich darauf hingewiesen, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich selbstverständlich nicht nur die durchgeführten Routinekontrollen, sondern insbesondere auch Nachkontrollen und Anlasskontrollen. Denn im Endeffekt möchte ich zum einen wissen, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich alle für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab. Ich habe Sie um Antwort auf elektronischem Wege gebeten. Davon dürfen Sie nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG nur aus wichtigem Grund abweichen. Sie möchten nun "aus Datenschutzgründen" per Briefpost antworten. Das finde ich schade, denn dadurch entstehen stärkere negative Auswirkungen auf die Umwelt und es werden unnötige Kosten für die Steuerzahler produziert. Die von Ihnen behaupteten Datenschutzgründe kann ich nicht erkennen. Schließlich meldete ich mich selbst per E-Mail bei Ihnen, habe also kein Problem mit den Risiken der elektronischen Kommunikation. Selbiges gilt für Ihre Behördenmitarbeiter, denn Sie eröffnen eine elektropostalische Kontaktmöglichkeit. Auf die Herausgabe der angefragten Daten hat ohnehin jedermann einen Anspruch, so dass ich auch kein schutzwürdiges Interesse des Lebensmittelunternehmens erkennen kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, künftig per E-Mail zu kommunizieren, oder mir anderenfalls den wichtigen Grund zu erläutern, auf den Sie sich stützen. Diesbezüglich sind Sie nämlich darlegungspflichtig. Ich zitiere aus dem Rechtsgutachten zu "Topf Secret" von Geulen & Klinger, S. 25 (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/): „Die Darlegungslast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt – schon wegen des Regel-Ausnahmeverhältnisses von Antragsbegehren und wichtigem Grund – die Behörde (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 – BVerwG 7 C 64.95 – BVerwGE 102, 282 (288) und 25. März 1999 – BVerwG 7 C 21.98 – BVerwGE 108, 369 (378 f.), jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 UIG a. F; VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 2 A 109.08, juris Rn. 37; VG Berlin, Urteil vom 01. Juni 2012 – 2 K 177.11, juris Rn. 37 jeweils zu § 1 Abs. 2 IFG).“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Bescheid Die von Ihnen gewünschten Ergebnisse zu den Betriebskontrollen der Gaststätte „Glaskiste — natürlich unve…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen gewünschten Ergebnisse zu den Betriebskontrollen der Gaststätte „Glaskiste — natürlich unverpackt“ am 07.12.2018 und am 20.12.2018 werden wir Ihnen nach Ablauf der Anhörfrist des betroffenen Betriebes schriftlich mitteilen.

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Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
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Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190925-glaskiste_geschwaerzt.pdf
968,3 KB

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