Kontrollbericht zu Gourmetta, Radebeul

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gourmetta
Meißner Straße 30
01445 Radebeul

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gourmetta, Radebeul [#257268]
Datum
17. August 2022 13:11
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gourmetta Meißner Straße 30 01445 Radebeul 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257268/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag auf Informationen vom 17.08.2022, Nr.: 257268 nach Verbraucherinformat…
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Kontrollbericht zu Gourmetta, Radebeul [#257268]
Datum
17. August 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag auf Informationen vom 17.08.2022, Nr.: 257268 nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Rückinformation zu Ihrem o. g. Antrag Sehr << Antragsteller:in >> hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres o. g. und auf das geltende Verbraucherinformationsgesetz vom 17.10.2012 gestützten Antrages bestätigt. Darin beantragen Sie gemäß § 4 VIG die elektronische Zusendung von Informationen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. Der Antrag auf Informationszugang nach dem VIG setzt voraus, dass das VIG mit seinem gesamten Regelungsinhalt rechtskonform durch die bearbeitende Behörde angewendet werden kann. Darüber hinaus hat die Behörde eine missbräuchliche Antragstellung bezüglich § 4 Abs. 4 VIG zu prüfen. Gemäß § 4 Abs. 1 VIG soll ein Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Diese Maßgabe ist bei Ihrem o. g. Antrag nicht erfüllt. Ihre vollständige Anschrift ist nicht angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Anonymität als Antragsteller nicht sichergestellt werden kann, da nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die bearbeitende Behörde dem betreffenden Betrieb auf dessen Nachfrage zu jedem Zeitpunkt im Verlauf der Bearbeitung Name und Anschrift des Antragstellers offenlegen muss. Eine nachträgliche Rücknahme des Antrages lässt dieses Recht nicht entfallen. Ihre nicht vollständig übermittelte Anschrift steht eine rechtskonformen Bearbeitung entgegen. Darüber hinaus wird der von der Anfrage betroffene Betrieb in seinen Rechten beschnitten. Aus den genannten Gründen kann eine rechtskonforme Bearbeitung Ihres Antrages nach VIG zum gegenwärtigen Stand nicht erfolgen. Bitte betrachten Sie dies als abschließende Information. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Angaben zu prüfen und sich im Bedarfsfall in dieser Angelegenheit nochmals direkt an die unten stehende Behörde zu wenden. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen, Remonteplatz 10 01558 Großenhain
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gourmetta, Radebeul [#257268]
Datum
17. August 2022 15:03
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257268/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Ursprungsantrag fehlte die Bezeichnung der Stadt/Gemeinde bzgl.…
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Kontrollbericht zu Gourmetta, Radebeul [#257268] - Hinweis LÜVA Meißen zum Schreiben vom 22.08.2022
Datum
6. September 2022 12:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Ursprungsantrag fehlte die Bezeichnung der Stadt/Gemeinde bzgl. Ihrer Wohnanschrift. Diese Bezeichnung wurde von Ihnen nachgereicht. Am 22.08.2022 wurde an Sie das beigefügte Schreiben des LÜVA Meißen versendet. Die darin enthaltende Rückfrage bzgl. Ihrer persönlichen Daten war bereits durch Ihre E-Mail vom 17.08.2022 beantwortet worden. Zur Rückfrage bzgl. der Kontrollberichte bzw. Inhalte der Kontrollberichte liegt noch keine Rückantwort vor. Der im Schreiben enthaltene Termin (mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Bearbeitung) wird hiermit auf den 09.09.2022 verlängert. Diese E-Mail wurde maschinell erstellt. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen Remonteplatz 10 01558 Großenhain --------------------------------------------------