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Kontrollbericht zu Grand Hotel Seeschlösschen SPA & Golf Resort, Timmendorfer Strand

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Grand Hotel Seeschlösschen SPA & Golf Resort
Strandallee 141
23669 Timmendorfer Strand

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Grand Hotel Seeschlösschen SPA & Golf Resort, Timmendorfer Strand [#129431]
Datum
9. April 2019 14:13
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Grand Hotel Seeschlösschen SPA & Golf Resort Strandallee 141 23669 Timmendorfer Strand 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr <Information-entfernt> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grand Hotel Seeschlösschen SPA & Golf Resort, Timmendorfer Strand [#129431]
Datum
9. April 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Ostholstein. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Grand Hotel Seeschlös…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grand Hotel Seeschlösschen SPA & Golf Resort, Timmendorfer Strand [#129431]
Datum
15. Mai 2019 13:41
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Grand Hotel Seeschlösschen SPA & Golf Resort, Timmendorfer Strand“ vom 09.04.2019 (#129431) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 129431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
20. Mai 2019
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
345,3 KB
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr <Information-entfernt> entsprechend…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
27. Mai 2019 08:59
Status
Warte auf Antwort

Rechtsgutachten für „Topf Secret“

Schleswig-Holstein weigert sich leider, Beanstandungen bei Betrieben herauszugeben und beruft sich zu unrecht auf die Regelung im LFGB.

Hier finden Sie ein Rechtsgutachten, das die rechtliche Lage zu „Topf Secret“ klarstellt. Sie können die Behörde gerne davon in Kenntnis setzen oder das Gutachten nutzen, um rechtlich gegen die Behörde vorzugehen.

image001.png
43,6 KB


Sehr <Information-entfernt> entsprechend meines Bescheides vom 13.05.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Grand Hotel Seeschlösschen, Strandallee 141, 23669 Timmendorfer Strand": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 27.11.2017 und am 06.07.2018 statt. 2. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,4 MB

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr <Information-entfernt> entsprechend meines Bescheides vom 13.05.2019 und des Gerichtsurteils vom 13.0…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grand Hotel Seeschlösschen SPA & Golf Resort, Timmendorfer Strand [#129431]
Datum
15. Dezember 2022 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
kontrollberichtegeschwrzt.pdf
1,0 MB
smime.p7s
2,0 KB


Sehr <Information-entfernt> entsprechend meines Bescheides vom 13.05.2019 und des Gerichtsurteils vom 13.07.2022 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen über den Betrieb „Grand Hotel Seeschlösschen, Strandallee 141, 23669 Timmendorfer Strand“: Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen (zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung) fanden am 27.11.2017 und am 06.07.2018 statt. Am 27.11.2017 wurden Beanstandungen festgestellt; am 06.07.2018 wurden keine Beanstandungen festgestellt. Im Anhang finden Sie die beiden geschwärzten Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.