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Kontrollbericht zu Grill am Rathaus, Rösrath

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Grill am Rathaus
Hauptstraße 250
51503 Rösrath

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Grill am Rathaus, Rösrath [#54051]
Datum
31. Januar 2019 20:23
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Grill am Rathaus Hauptstraße 250 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Az. 39/6 …
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grill am Rathaus, Rösrath [#54051]
Datum
13. Februar 2019 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Az. 39/6 Be 2019-067 bearbeitet. Dieses bitte ich bei allen Eingaben anzugeben. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben in Ihrem Antrag keine (vollständige) Postanschrift angegeben. Gem. § 4 Abs…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grill am Rathaus, Rösrath [#54051]
Datum
25. Februar 2019 12:54
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben in Ihrem Antrag keine (vollständige) Postanschrift angegeben. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 VIG soll der Antrag auf Auskunftserteilung Namen und Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich bitte daher um Mitteilung Ihrer Anschrift bis zum 08.03.2019. Ich weise darauf hin, dass ohne Mitteilung Ihrer Anschrift keine Auskunft erteilt werden kann. Der angefragte Betrieb hat gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG weiterhin beantragt, ihm Ihren Namen und Ihre Anschrift zu übermitteln. Hierauf besteht seitens des Betriebes ein Rechtsanspruch. Vor diesem Hintergrund bitte ich ebenfalls bis zum 08.03.2019 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesem Gesichtspunkt aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.