Kontrollbericht zu Grottenhof, Neuhaus a

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Grottenhof
Krottensee 1
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Grottenhof, Neuhaus a [#59217]
Datum
24. Februar 2019 23:18
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Grottenhof Krottensee 1 91284 Neuhaus a.d.Pegnitz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Nürnberger Land
VIG-Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in nach unseren Ermittlungen sind sie unter der uns angegebenen Adresse nich…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
VIG-Anfrage
Datum
11. März 2019 09:57
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in nach unseren Ermittlungen sind sie unter der uns angegebenen Adresse nicht gemeldet. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Ihr Antrag nur weiter bearbeitet werden kann, wenn Sie uns Ihre Meldeadresse mitteilen. Sollte uns diese nicht bis 15.03.2019 bekannt gegeben werden, gehen wir davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag kein Interesse mehr haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Anfrage [#59217] Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Meldeadresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller…
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage [#59217]
Datum
11. März 2019 10:03
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Meldeadresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Anfrage [#59217] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gr…
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage [#59217]
Datum
28. März 2019 23:15
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Grottenhof, Neuhaus a“ vom 24.02.2019 (#59217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Nürnberger Land
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. März 2019 23:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.