Kontrollbericht zu Gustosa Kebap-Haus "Gräfelfinger Best Döner", Gräfelfing

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gustosa Kebap-Haus "Gräfelfinger Best Döner"
Bahnhofstraße 103
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Sebastian Bruhn
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landratsamt München Details
Von
Sebastian Bruhn
Betreff
Kontrollbericht zu Gustosa Kebap-Haus "Gräfelfinger Best Döner", Gräfelfing [#149237]
Datum
7. Juni 2019 10:49
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gustosa Kebap-Haus "Gräfelfinger Best Döner" Bahnhofstraße 103 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Bruhn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Bruhn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Bruhn
Landratsamt München
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem VIG. Die Be…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gustosa Kebap-Haus "Gräfelfinger Best Döner", Gräfelfing [#149237]
Datum
11. Juni 2019 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem VIG. Die Bearbeitungsfrist beträgt gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG „in der Regel“ zwei Monate bei Drittbeteiligung. Aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen, die über das Online-Portal „FragDenStaat“ hier eingegangen sind, werden wir unter Umständen Ihren Antrag nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Bruhn
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gustosa Kebap-Haus &q…
An Landratsamt München Details
Von
Sebastian Bruhn
Betreff
Kontrollbericht zu Gustosa Kebap-Haus "Gräfelfinger Best Döner", Gräfelfing [#149237]
Datum
9. Juli 2019 08:38
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gustosa Kebap-Haus "Gräfelfinger Best Döner", Gräfelfing“ vom 07.06.2019 (#149237) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Bruhn Anfragenr: 149237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Bruhn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt München
VIG-Anfrage Sehr geehrter Antragsteller/in, wir können Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG nicht wei…
Von
Landratsamt München
Betreff
VIG-Anfrage
Datum
9. Januar 2020 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, wir können Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG nicht weiterverfolgen. Der von Ihnen angefragte Betrieb hat sein Gewerbe unter dem von Ihnen angegebenen Namen abgemeldet und ist dauerhaft geschlossen. Der Zweck des VIG ist Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern, dieses Ziel kann bei einem Betrieb, der nicht mehr existiert, nicht mehr erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen