Kontrollbericht zu Gut Altona Hotel Restaurant, Dötlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gut Altona Hotel Restaurant
Wildeshauser Straße 34
27801 Dötlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Oldenburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gut Altona Hotel Restaurant, Dötlingen [#215965]
Datum
19. März 2021 06:40
An
Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gut Altona Hotel Restaurant Wildeshauser Straße 34 27801 Dötlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215965/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Alle weiteren Nachrichten in dieser Ange…
Von
Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gut Altona Hotel Restaurant, Dötlingen [#215965]
Datum
24. März 2021 07:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden schriftlich auf dem Postwege versendet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter <<E-Mail-Adresse>> zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Antrag auf Informationsgewährung nach dem VIG betreffend des Betriebes „Gut Altona", Wildeshauser Str. 34, 27…
Von
Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationsgewährung nach dem VIG betreffend des Betriebes „Gut Altona", Wildeshauser Str. 34, 27801 Dötlingen
Datum
12. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationsgewährung wird wie folgt durchgeführt: Auf Ihren Antrag vom 19.03.2021 gewähren wir Ihnen Informationen über amtliche lebensmittelrechtliche Kontrollen des o. a. Betriebes. Die Information umfasst die Termine der letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen des Betriebes sowie eine Rechtsauskunft, ob im Rahmen dieser Kontrollen etwaige Beanstandungen vorlagen. Die Information wird Ihnen frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides gegenüber dem Betrieb zugänglich gemacht. Sie erhalten den Kontrollbericht in Kopie unter Unkenntlichmachung personenbezogener Daten. 2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.
Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Bescheid 1. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationsgewährung wird wie folgt durchgeführt: fA.uf Ihren Antra…
Von
Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
16. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationsgewährung wird wie folgt durchgeführt: fA.uf Ihren Antrag vom 11.05.2022 gewähren wir Ihnen Informationen über amtliche lebensmittelrechtliche Kontrollen des o. a. Betriebes. Die Information umfasst die Termine der letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen des Betriebes sowie eine Rechtsauskunft, ob im Rahmen dieser Kontrollen etwaige Beanstandungen vorlagen. Die Information wird Ihnen frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides gegenüber dem Betrieb zugänglich gemacht. Sie erhalten den Kontrollbericht in Kopie unter Unkenntlichmachung personenbezogener Daten. 2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben. Durchschrift wurde

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Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Informationszugang neben dem Ihnen zugegangenen Bescheid wurde auch die am Verfahren zu beteiligende Dritte von un…
Von
Landkreis Oldenburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
11. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
neben dem Ihnen zugegangenen Bescheid wurde auch die am Verfahren zu beteiligende Dritte von uns über die beabsichtigte Informationsgewährung unterrichtet. Der Drittbeteiligte hat von seinem Recht ein Rechtsmittel gegen die beabsichtigte Informationsgewährung einzulegen, keinen Gebrauch gemacht, so dass der Bescheid vom 16.06.2022 (zugestellt am 21.06.2022) nunmehr bestandskräftig ist. Die von Ihnen begehrten Informationen erhalten Sie in der Anlage.