Kontrollbericht zu Güthlein KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Güthlein KG
Dorfstraße 16
91056 Erlangen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Güthlein KG [#205780]
Datum
14. Dezember 2020 12:51
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Güthlein KG Dorfstraße 16 91056 Erlangen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in unter der Adresse Dorfstr. 16, 910…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
16. Dezember 2020 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in unter der Adresse Dorfstr. 16, 91056 Erlangen der Güthlein KG gibt es zwei Betriebe. Hierbei handelt es sich um die Gaststätte und um die Metzgerei der Güthlein KG. Bitte konkretisieren Sie diesbezüglich Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#205780] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen …
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#205780]
Datum
16. Dezember 2020 10:22
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie meine unklare Anfrage. Gemeint ist die Metzgerei der Güthlein KG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#205780] Sehr << Anrede >> ich warte noch auf …
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#205780]
Datum
8. Juni 2021 09:22
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich warte noch auf Antwort von Ihnen. Haben Sie Neuigkeiten zur Anfrage für mich? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#205780] Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachricht. W…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#205780]
Datum
8. Juni 2021 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Wie Ihnen bereits in den Eingangsanzeigen zu Ihren Anfragen bzgl. der Metzgerei Güthlein und des Erlanger Schlachthofes mitgeteilt wurde, sind die betroffenen Betriebe als beteiligte Dritte anzuhören. Es kann daher in diesen laufenden Verfahren durchaus zu Verzögerungen kommen. Sie werde auf jeden Fall unaufgefordert Nachricht erhalten, sobald über den nächsten Schritt entschieden werden kann. Mit freundlichen Grüßen