Kontrollbericht zu Hämmerles Restaurant, Blieskastel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hämmerles Restaurant
Bliestalstraße 110a
66440 Blieskastel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hämmerles Restaurant, Blieskastel [#254577]
Datum
22. Juli 2022 21:46
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hämmerles Restaurant Bliestalstraße 110a 66440 Blieskastel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254577/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret
Datum
22. Juli 2022 21:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage läuft derzeit, wobei den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören (müssen), wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Eine obligatorische Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entschei­dungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#254577] Sehr << Anrede &…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#254577]
Datum
23. Juli 2022 08:10
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Anbei sende ich Ihnen meine vollständige Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254577/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Ihr Topf-Secret-Antrag [254577] vom 22.07.22 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antra…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Ihr Topf-Secret-Antrag [254577] vom 22.07.22
Datum
5. August 2022 15:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 22.07.2022 mit Plattform-Kennzeichen [#254577] weisen wir daraufhin, dass Ihre Adresse hier unvollständig angekommen ist, indem die Stadt nicht ersichtlich ist. Gem. § 5 II S. 4 VIG sind auf Antrag des Unternehmers, über den um Information ersucht wird, Name und Anschrift des Anfragenden offen zu legen. Vorliegend hat der Betroffene im Rahmen seines Beteiligungsverfahren nach § 5 I, III VIG eben diese Adressdaten des Antragstellers nun seinerseits angefragt. Ohne Ihre vollständige Adresse ist daher -auch nach dem Prinzip der Waffengleichheit- eine weitere Bearbeitung ohne vorhandene Datenvollständigkeit nicht möglich. Im Übrigen erfolgt zum Schutz personenbezogener Daten bei Drittbetroffenheit wie -vorliegend außerhalb einer hier fehlenden doppelt-digitalen Verschlüsselung- eine Beantwortung von VIG-Anfragen regelmäßig postalisch, wozu es ebenfalls einer vollständigen Adressangabe bedarf. Eingedenk dessen sehen wir einer Nachsendung Ihrer vollständigen Adresse innerhalb einer Woche nach Erhalt dieser Nachricht entgegen, andernfalls ist die Weiterbearbeitung in Ansehung des § § 5 II S. 4 VIG nach fruchtloser behördlicher Nachbesserungsfrist endgültig unterbrochen und wir werden das Verfahren aufschiebend bedingt (qua fehlender rechtzeitiger Nachbesserung) einstellen. Dessen ungeachtet können Sie allerdings auch in letzterem Fall fortan erneut einen entsprechenden Antrag unter Nennung Ihrer vollen Adressdaten stellen. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Topf-Secret-Antrag [254577] vom 22.07.22 [#254577] Sehr << Anrede >> Anbei finden Sie meine A…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Topf-Secret-Antrag [254577] vom 22.07.22 [#254577]
Datum
6. August 2022 10:46
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Anbei finden Sie meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254577/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Ihr Topf-Secret-Antrag [254577] vom 22.07.22 [#254577] Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich die An…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Topf-Secret-Antrag [254577] vom 22.07.22 [#254577]
Datum
20. August 2022 09:37
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich die Anfrage zu 'Kontrollbericht zu Hämmerles Restaurant, Blieskastel' zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254577/