Kontrollbericht zu Hafenhaus Oldenburg, Oldenburg
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hafenhaus Oldenburg
Achterdiek 2
26131 Oldenburg
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ergebnis der Anfrage
Die angefragten Informationen wurden mir in Form der Akteneinsicht zugänglich gemacht. D.h. ich durfte mir vor Ort die Kontrollberichte durchlesen, und der durchführende Lebensmittelkontrolleur hat mir bei der Interpretation des Berichtes geholfen.
Zu den Berichten gibt es zu sagen, dass diese zum einen immer nur Momentaufnahmen darstellen, und zum anderen, dass diese ausschließlich festgestellte Mängel beinhalten. Diese Mängel müssen i.d.R. auch innerhalb einer gegebenen Frist nachweislich beseitigt werden.
Dadurch klingen diese Berichte erstmal sehr negativ, auch wenn im Wesentlichen alles in Ordnung ist. Außerdem fallen die Kontrollberichte bei Lokalen mit größeren Räumlichkeiten natürlich auch ausführlicher aus, weil es einfach viel mehr Stellen gibt, an denen alles beachtet werden muss.
Für das Hafenhaus gab es zwei Kontrollberichte mit Fotos, auf denen auch zu sehen war, was bemängelt wurde.
Am 06.06.2018 fand eine Kontrolle statt. Dabei wurde angemängelt, dass Arbeitsgeräte wie Backofen, Dunstabzugshaube etc. nicht 100% sauber waren. Eingefrorene Reste wurden nicht mit dem Einfrierdatum gekennzeichnet, und wurden teilweise bei zu hoher Temperatur aufgetaut. Es gab noch leichte Mängel zur allgemeinen Hygiene, wo mir meine Notizen allerdings gerade nicht weiterhelten. Es wurden auch die Papierhygiene angemängelt, in der z.B. Nachweise zur Erhaltung der Kühlkette nicht vorzeigbar waren.
Insgesamt stellt der Kontrolleur jedoch fest, dass dies eine deutliche Verbesserung zur vorigen Kontrolle ist. Außerdem wird angemerkt, dass das Schädlingsmonitoring von einer externen Firma vorgenommen wird.
Am 12.06.2019 fand die letzte Kontrolle statt. Hier wurden allgemeine, leichte Verunreinigungen an Kühldichtung, Backofen, Dunstabzugshaube, Lüftungsgitter, Abflüsse, Konvektomat, Eisfürfelmaschine, etc. festgestellt, wie sie eben über die Zeit entstehen. Die Fotos zeigten keine stärkeren Verunreinigungen auf.
Es wurde bemängelt, dass die Lebensmittelregale aus rissigem Holz sind, das schwer zu reinigen und zu desinfizieren ist. Außerdem konnte die Nachweise zur Infektionsschutz-Erstbelehrung der Mitarbeiter*innen nicht vorgezeigt werden (was nicht heißt, dass sie nicht existieren).
Des weiteren wurde das Abfallager bemängelt. Dies war etwas unstrukturiert, und Müll wurde durcheinander mit Abfällen aufbewahrt. Da das Lokal sich direkt am Wasser befindet, muss es besser eingezäunt werden, um einen möglichen Rattenbefall zu erschweren. Außerdem müssen die Behälter gut verschlossen werden, und das Abfallager muss weiter vom Gebäude selbst entfernt sein. Müll und Lebensmittelabfälle müssen voneinander getrennt gesammelt werden. (Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme; es hat keinen Rattenbefall gegeben)
Außerdem wurden ein dreckiger Besen und ein kaputtes Insektengitter bemängelt, und es gab Personal, das ohne Kopfbedeckung in der Küche gearbeitet hat.
Mängel, die aus der vorigen Kontrolle hier nicht mehr auftauchen, wurden behoben.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Mai 2019
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29. Juni 2019
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
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