Kontrollbericht zu Hafenhaus Oldenburg, Oldenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hafenhaus Oldenburg
Achterdiek 2
26131 Oldenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die angefragten Informationen wurden mir in Form der Akteneinsicht zugänglich gemacht. D.h. ich durfte mir vor Ort die Kontrollberichte durchlesen, und der durchführende Lebensmittelkontrolleur hat mir bei der Interpretation des Berichtes geholfen.
Zu den Berichten gibt es zu sagen, dass diese zum einen immer nur Momentaufnahmen darstellen, und zum anderen, dass diese ausschließlich festgestellte Mängel beinhalten. Diese Mängel müssen i.d.R. auch innerhalb einer gegebenen Frist nachweislich beseitigt werden.
Dadurch klingen diese Berichte erstmal sehr negativ, auch wenn im Wesentlichen alles in Ordnung ist. Außerdem fallen die Kontrollberichte bei Lokalen mit größeren Räumlichkeiten natürlich auch ausführlicher aus, weil es einfach viel mehr Stellen gibt, an denen alles beachtet werden muss.

Für das Hafenhaus gab es zwei Kontrollberichte mit Fotos, auf denen auch zu sehen war, was bemängelt wurde.
Am 06.06.2018 fand eine Kontrolle statt. Dabei wurde angemängelt, dass Arbeitsgeräte wie Backofen, Dunstabzugshaube etc. nicht 100% sauber waren. Eingefrorene Reste wurden nicht mit dem Einfrierdatum gekennzeichnet, und wurden teilweise bei zu hoher Temperatur aufgetaut. Es gab noch leichte Mängel zur allgemeinen Hygiene, wo mir meine Notizen allerdings gerade nicht weiterhelten. Es wurden auch die Papierhygiene angemängelt, in der z.B. Nachweise zur Erhaltung der Kühlkette nicht vorzeigbar waren.
Insgesamt stellt der Kontrolleur jedoch fest, dass dies eine deutliche Verbesserung zur vorigen Kontrolle ist. Außerdem wird angemerkt, dass das Schädlingsmonitoring von einer externen Firma vorgenommen wird.

Am 12.06.2019 fand die letzte Kontrolle statt. Hier wurden allgemeine, leichte Verunreinigungen an Kühldichtung, Backofen, Dunstabzugshaube, Lüftungsgitter, Abflüsse, Konvektomat, Eisfürfelmaschine, etc. festgestellt, wie sie eben über die Zeit entstehen. Die Fotos zeigten keine stärkeren Verunreinigungen auf.
Es wurde bemängelt, dass die Lebensmittelregale aus rissigem Holz sind, das schwer zu reinigen und zu desinfizieren ist. Außerdem konnte die Nachweise zur Infektionsschutz-Erstbelehrung der Mitarbeiter*innen nicht vorgezeigt werden (was nicht heißt, dass sie nicht existieren).
Des weiteren wurde das Abfallager bemängelt. Dies war etwas unstrukturiert, und Müll wurde durcheinander mit Abfällen aufbewahrt. Da das Lokal sich direkt am Wasser befindet, muss es besser eingezäunt werden, um einen möglichen Rattenbefall zu erschweren. Außerdem müssen die Behälter gut verschlossen werden, und das Abfallager muss weiter vom Gebäude selbst entfernt sein. Müll und Lebensmittelabfälle müssen voneinander getrennt gesammelt werden. (Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme; es hat keinen Rattenbefall gegeben)
Außerdem wurden ein dreckiger Besen und ein kaputtes Insektengitter bemängelt, und es gab Personal, das ohne Kopfbedeckung in der Küche gearbeitet hat.
Mängel, die aus der vorigen Kontrolle hier nicht mehr auftauchen, wurden behoben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Manuel Groß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann hab…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
Manuel Groß
Betreff
Kontrollbericht zu Hafenhaus Oldenburg, Oldenburg [#146423]
Datum
26. Mai 2019 22:27
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hafenhaus Oldenburg Achterdiek 2 26131 Oldenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Groß <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Groß
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr xxxx, hiermit bestätige ich den Eing…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
27. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr xxxx, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer 5 Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 24.05.2019 und 26.05.2019. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch Ihre Anträge ein Verwaltungsverfahren beginnt. Gemäß § 7 VIG können Gebühren und Auslagen entstehen, über eine mögliche Kostenfolge würden wir Sie vorab informieren. Es besteht die Möglichkeit, Ihre Anträge zurückzunehmen oder einzuschränken. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenvereinbarung auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich § 5 Abs. 2 S.4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie schriftlich mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung werden Ihre Anträge weiter bearbeitet. Falls Sie Ihre Anträge aufrechterhalten, wird eine Anhörung der betroffenen Betriebe erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihren Anträgen ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anträge ab. Mit freundlichen Grüßen
Manuel Groß
Meine Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrtex xxxx xxxxxxx, Vielen Dank für Ihre Mitte…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
Manuel Groß
Via
Briefpost
Betreff
Meine Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
31. Mai 2019
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
geschwärzt
256,1 KB
Sehr geehrtex xxxx xxxxxxx, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage eines betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meine Anträge weiter zu bearbeiten. Sollte einer der betroffenen Betriebe tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich den jeweiligen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung der Anträge keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Kein Nachrichtentext
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen