Kontrollbericht zu Hans im Glück, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hans im Glück
Regerplatz 2
81541 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hans im Glück, München [#156500]
Datum
10. Juli 2019 20:48
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hans im Glück Regerplatz 2 81541 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
VIG-Anfrage Hans im Glück Regerplatz Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres…

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da durch Ihre Anfrage Belange der Firma betroffen sind, wird der Firma Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen, § 5 Absatz 1 VIG. Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Anfrage Hans im Glück Regerplatz [#156500] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin ein Bürger der Stadt Münc…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage Hans im Glück Regerplatz [#156500]
Datum
18. Juli 2019 08:21
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin ein Bürger der Stadt München und als solcher berechtigt, ohne weitere Schwierigkeiten eine Lebensmittelkontrolle in einem Unternehmen, in welchem ich öfter esse, anzufragen. Insofern gibt es nur 2 Antworten: 1. ja, Hans im Glück am Regerplatz wurde überprüft, hier ist das Ergebnis. Oder 2.: nein, eine Überprüfung hat noch nicht stattgefunden, wir werden diese am.. durchführen und Ihnen sehr gerne die Ergebnisse mitteilen. Mal abgesehen davon sollte jedes Restaurant davon profitieren, wenn die Ergebnisse offen gelegt werden. In Norwegen werben die Restaurants damit wenn diese überprüft wurden und hängen das öffentlich aus. Da sollte man sich ein Beispiel nehmen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: VIG-Anfrage Hans im Glück Regerplatz [#156500] Sehr geehrteAntragsteller/in laut VIG haben Sie Anspruch auf …
Sehr geehrteAntragsteller/in laut VIG haben Sie Anspruch auf die von Ihnen gewünschten Auskünfte. ABER: Eben dieses Gesetz sieht auch vor, dass die Unternehmer anzuhören sind, soweit ihre Rechte durch die Anfrage tangiert sein könnten, § 5 VIG. Der Unternehmer hat zum einen das Recht, die Daten des Antragstellers zu erfahren. Er hat außerdem auch das Recht, gegen die Entscheidung der Behörde einstweiligen Rechtsschutz bzw. Klage einzureichen. Eine Auskunfterteilung kann in diesem Fall unter Umständen je nach Arbeitsbelastung der Gerichte Jahre dauern. Seien Sie versichert, dass wir jeden Antrag nach der Reihenfolge seines Eingangs so schnell wie möglich abarbeiten. Aber eine Auskunft "per Mausklick", wie sie von fragdenstaat.de suggeriert wird, ist schon rechtlich nicht möglich. Das VIG-Verfahren ist ein Verwaltungsverfahren, bei dem auch den Betroffenen ausreichende Fristen einzuräumen sind. Im Übrigen können Sie versichert sein, dass jeder der etwa 20.000 Lebensmittelbetriebe in München von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert wird. Eine Auskunft über die Kontrollergebnisse erhalten Sie aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Regelungen anderer Länder sind auf Deutschland übrigens nicht übertragbar, so dass bis auf weiteres keine Ampel-/Smileysysteme zu erwarten sind. Mit freundlichen Grüßen