Kontrollbericht zu Hans im Glück, Oldenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hans im Glück
Lange Straße 76
26122 Oldenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die beiden letzten Betriebsprüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung fanden am 05.10.2021 undam 12.01.2022 statt. Dies ist relativ kurz nacheinander, es wird jedoch nicht erwähnt ob dies enie Nachprüfung zur Behebung von Mängeln ist oder nicht (sonst sind die kürzer hintereinander).

Am 05.10.2021 gab es einige Verunreinigungen und weitere Mängel in der Küche, einzelne auch wiederholt. Ansonsten gab es wenige kleinere Mängel. (Da es sich um eine größere Gaststätte handelt summiert sich sowas aber auch schnell).

Am 12.01.2022 waren sämtliche Mängel in Küche (!) und fast alle im Keller beseitigt, weitere kleinere Mängel bleiben bestehen. Vermutlich war die Zeit zum Durchführen von Putz- und Streicharbeiten sowie dem Aufholen von Papierkram etwas zu knapp bemessen.
Da das allermeiste schnell behoben wurde würde ich mir bei dem Betrieb keine Sorgen machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Manuel Groß
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
Manuel Groß
Betreff
Kontrollbericht zu Hans im Glück, Oldenburg [#248691]
Datum
10. Mai 2022 14:39
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hans im Glück Lange Straße 76 26122 Oldenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Groß Anfragenr: 248691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248691/ Postanschrift Manuel Groß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Groß
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Amtliche Lebensmittelüberwachung Eingangsbestätigung, der Betrieb wird angehört, dauert zwei Monate
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
17. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
314,4 KB
Eingangsbestätigung, der Betrieb wird angehört, dauert zwei Monate
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Amtliche Lebensmittelüberwachung Bescheid, dem Antrag wird stattgegeben, es werden keine Kosten erhoben, frühesten…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
6. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
784,9 KB
Bescheid, dem Antrag wird stattgegeben, es werden keine Kosten erhoben, frühestens in 14 Tagen gibt’s Post mit den angefragten Informationen, der Betrieb hat meine Daten angefragt

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Amtliche Lebensmittelüberwachung Die beiden letzten Betriebsprüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung fanden am 0…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
23. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
772,6 KB
Die beiden letzten Betriebsprüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung fanden am 05.10.2021 undam 12.01.2022 statt. Am 05.10.2021 gab es einige Verunreinigungen und weitere Mängel in der Küche, einzelne auch wiederholt. Ansonsten gab es wenige kleinere Mängel. Am 12.01.2022 waren sämtliche Mängel in Küche und Keller beseitigt, weitere kleinere Mängel bleiben bestehen.