Kontrollbericht zu Hansi´s Imbiss, Stegaurach

Anfrage an: Landratsamt Bamberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hansi´s Imbiss
Alte Bundesstraße 9
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hansi´s Imbiss, Stegaurach [#139104]
Datum
9. Mai 2019 18:07
An
Landratsamt Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hansi´s Imbiss Alte Bundesstraße 9 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bamberg
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 9. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 9. Mai 2019
Datum
13. Mai 2019 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 9. Mai 2019 ist beim Landratsamt Bamberg eingegangen. Da der Lebensmittelunternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Entscheidungsfrist zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bamberg
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Keine Zusendung von Kontrollberichten [#139104] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe bereits mehrere Kontrol…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Keine Zusendung von Kontrollberichten [#139104]
Datum
12. Juli 2019 14:30
An
Landratsamt Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe bereits mehrere Kontrollberichte bei Ihnen angefragt. Bei allen habe ich die Kontrollberichte zugesendet bekommen, bei diesem wurde mir nur die Einsicht gestattet. Bei einer anderen Anfrage, die ich ebenfalls am 09.05.2019 gestellt habe, wurden mir die Kontrollberichte mir allerdings wieder zugesendet. Warum werden mir die Kontrollberichte bei dieser Anfrage nicht zugesendet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bamberg
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landratsamt Bamberg
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen