Kontrollbericht zu Hansis Küche, Schwerin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hansis Küche
Hagenower Straße 73
19061 Schwerin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    5. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hansis Küche, Schwerin [#54602]
Datum
1. Februar 2019 17:41
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hansis Küche Hagenower Straße 73 19061 Schwerin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Zwischennachricht zum Antrag #54602 vom 01.02.2019 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den E…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Zwischennachricht zum Antrag #54602 vom 01.02.2019
Datum
14. Februar 2019 10:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
21,1 KB


Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages #54602 vom 01.02.2019 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb „Hansis Küche, Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin“ begehren. Bitte ergänzen Sie den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieser Zwischennachricht um Ihre zustellfähige Anschrift, da die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen auf dem Postweg erfolgt. Äußern Sie sich nicht, gehe ich von einer Erledigung der Sache aus. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten gemäß Artikel 21 DSGVO widersprochen. Vorsorglich weise ich bereits jetzt daraufhin, dass auf Nachfrage des benannten Betriebes diesem nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist zu dem Zweck gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO rechtmäßig. Bitte teilen Sie mir innerhalb der obengenannten Frist mit, wie im Falle der Nachfrage des benannten Betriebes weiterverfahren werden soll. Ihr Antrag nach LIFG wird an die zuständige Stelle weiter geleitet. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag auf Auskunft vom 01.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 01.02.2019 haben Sie beim Fachd…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft vom 01.02.2019
Datum
14. Februar 2019 14:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
21,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 01.02.2019 haben Sie beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim einen Antrag auf Auskunft über die Ergebnisse von lebensmittelrechtlichen Kontrollen eines Schweriner Gastronomiebetriebes gestellt. Ihren Antrag haben Sie u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) gestützt. Da ich hausintern für die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG M-V zuständig bin, wurde Ihr Antrag insoweit an mich weitergeleitet. Ich muss Sie allerdings darauf hinweisen, dass es Ihrem Antrag derzeit an der erforderlichen Form fehlt. Gemäß § 10 IFG M-V ist ein Antrag auf Informationen schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Die von Ihnen gewählte Form der E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Insbesondere liegt damit kein schriftlicher Antrag im Sinne der vorgenannten Vorschrift vor. Die Schriftform verlangt nämlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrages. Weiterhin müsste aus Ihrem Antrag Ihre Anschrift hervorgehen. Sofern Sie mir ein den vorstehenden Anforderungen entsprechendes Schreiben per Fax an meine unten stehende Faxnummer übermitteln würden, würde dies allerdings genügen. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zusätzlich erforderlich. Sofern Sie keinen schriftlichen Antrag nachreichen wollen, aber gleichwohl eine Bescheidung Ihres Antrages wünschen, müssten Sie mir zumindest Ihre Anschrift mitteilen, damit Ich Ihnen meine Bescheid auf dem Postweg übermitteln kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kontrollbericht zu Hansis Küche, Schwerin [#54602]
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Kontrollbericht zu Hansis Küche, Schwerin [#54602]
Datum
15. Februar 2019 13:38
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
36,9 KB
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung zum Antrag #54602 nach VIG vom 15.02.2019 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätig…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung zum Antrag #54602 nach VIG vom 15.02.2019
Datum
18. Februar 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.png
21,1 KB


Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den Eingang Ihres vollständigen Antrages #54602 vom 15.02.2019 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb „Hansis Küche, Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin“ begehren. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen. Vorsorglich weise ich bereits jetzt daraufhin, dass auf Nachfrage des benannten Betriebes diesem nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist zu dem Zweck gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO rechtmäßig. Bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Empfangsbestätigung mit, wie im Falle der Nachfrage des benannten Betriebes weiterverfahren werden soll. Äußern Sie sich nicht, gehe ich von einer Erledigung der Sache aus. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Die Auskunftserteilung würde aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Antrag abgeschlossen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet ha…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag abgeschlossen
Datum
5. März 2019 07:38
Status
Warte auf Antwort
image001.png
21,1 KB


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag #54602 zurückgezogen haben. Die Bearbeitung des Antrages mit o.g. Nummer ist damit abgeschlossen. Sollten Sie weiterhin Auskunft zu einem Betrieb wünschen, so stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen