Kontrollbericht zu Heicks & Teutenberg, Kleve

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Heicks & Teutenberg
Gemeindeweg 1
47533 Kleve

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die letzten beiden Kontrollen fanden an den folgenden Tagen statt: 27.11.2022 und 21.03.2022
Im Rahmen dieser Kontrollen haben sich keine Mängel ergeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    22. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Heicks & Teutenberg, Kleve [#257350]
Datum
18. August 2022 19:03
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Heicks & Teutenberg Gemeindeweg 1 47533 Kleve 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257350/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.08.2022 Guten …
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Heicks & Teutenberg, Kleve [#257350]
Datum
22. August 2022 12:14
Status
Warte auf Antwort
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.08.2022 Guten Tag, Ihre Anfrage vom 18.08.2022 ist bei mir eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich weiteren Schriftverkehr in dieser Sache ausschließlich in Papierform auf dem Postweg übersende. Zu diesem Zweck teilen Sie mir bitte Ihre Postanschrift mit, soweit noch nicht geschehen. Die weitere Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre vollständige Postanschrift übermitteln. Ich bitte Sie den beigefügten Vordruck auszufüllen und unterschrieben im Original an mich zurückzusenden. Mit diesem Vordruck erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer Personendaten nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung einverstanden. Ohne Speicherung Ihrer Daten ist eine Bearbeitung Ihrer Anfrage leider nicht möglich. Eine Erklärung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die daraus entstehende Verzögerung ist durch mich nicht zu vertreten und kann daher zu einer entsprechend längeren Bearbeitungsdauer Ihres Antrages führen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn die Erklärung bei mir eingeht. Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass ich gegebenenfalls den betroffenen Betrieb schriftlich anzuhören habe, was dann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hätte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG). Hierüber erhalten Sie ggf. gesondert schriftliche Information. Ihre Anfrage wird, unter der Voraussetzung, dass sie Ihre Postanschrift übermitteln und den beigefügten Vordruck unterschrieben zurücksenden, auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. [geschwärzt] Kreis Kleve Der Landrat Gesundheits- und Veterinärwesen Lebensmittelüberwachung Nassauerallee 16 47533 Kleve EMail: vet-verwaltung@kreis-kleve.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Lesende, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte teilen Sie mir die Anfrage Nr. mit, sodass ich Ihr F…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Heicks & Teutenberg, Kleve [#257350]
Datum
22. August 2022 19:12
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Lesende, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte teilen Sie mir die Anfrage Nr. mit, sodass ich Ihr Formblatt vollständig ausfüllen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 257350 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich bei der Anfrage Nr. um jene Nummer, die das "Topf-S…
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Heicks & Teutenberg, Kleve [#257350]
Datum
23. August 2022 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich bei der Anfrage Nr. um jene Nummer, die das "Topf-Secret-Portal" jeweils vergibt. Sie ist bereits in Ihrer dort generierten EMail-Anschrift enthalten und wird mit jeder "Bezugs-"EMail auch mitgegeben. In Ihrem Fall ist es die #257350 ! Ihre Rückmeldung kann aber auch ohne diese Angabe hier verarbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie das unterschriebene Einverständnisformular. Mit freundlichen Grü…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Heicks & Teutenberg, Kleve [#257350]
Datum
27. August 2022 22:49
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie das unterschriebene Einverständnisformular. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - dsgvo-undvig-erklrungvordruck.pdf Anfragenr: 257350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257350/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits aus meiner Eingangsbestätigung vom 22.08.2022 zu Ihrer Anfrag…
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
W: AW: Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Heicks & Teutenberg, Kleve [#257350]
Datum
29. August 2022 14:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits aus meiner Eingangsbestätigung vom 22.08.2022 zu Ihrer Anfrage hervorgeht, wird Ihre Einverständniserklärung hier im Original benötigt. Ich bitte daher um Übersendung des Originals per Post! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei finden Sie die qualifiziert elektronisch signierte Einverständniserklärung betreffend der Anfrag…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Heicks & Teutenberg, Kleve [#257350]
Datum
13. April 2023 22:32
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei finden Sie die qualifiziert elektronisch signierte Einverständniserklärung betreffend der Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu Kontrollergebnissen eines Lebensmittelbetriebes im Kreis Kleve Nr. 257350. Ich weise Sie darauf hin, dass der in Ihrem Formular zitierte § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG eine Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte nicht gestattet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Die letzten beiden Kontr…
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
25. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die letzten beiden Kontrollen durch meine Mitarbeiter fanden an den folgenden Tagen statt: 27.11.2022 und 21.03.2022 Im Rahmen dieser Kontrollen haben sich keine Mängel ergeben.