Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Heiglbeck
Jahnstraße 84
85107 Baar-Ebenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen [#42700]
Datum
15. Januar 2019 19:51
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Heiglbeck Jahnstraße 84 85107 Baar-Ebenhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrter Anfragensteller, Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinf…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen [#42700]
Datum
18. Januar 2019 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Anfragensteller, Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 15.01.2019 haben wir erhalten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, fordern wir Sie hiermit auf, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO") zurückzunehmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG ist die Behörde verpflichtet, auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Sollten Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Zudem bitten wir um Mitteilung Ihres vollständigen Namens. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen [#42700]
Datum
25. Januar 2019 19:46
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunte…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen [#42700]
Datum
30. Januar 2019 09:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 06.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Sofern Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, bitten wir Sie darum, uns dies bis zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> wenn eine explizite Nachfrage kommt, ist das i…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen [#42700]
Datum
30. Januar 2019 18:13
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> wenn eine explizite Nachfrage kommt, ist das in Ordnung. Ich möchte nur nicht, dass die Daten aktiv ohne Nachfrage übertragen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrter Anfragensteller, die Daten werden nur auf Nachfrage des Betriebes weitergegeben. Zur Bearbeitung Ih…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT] AW: Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen [#42700]
Datum
1. Februar 2019 09:23
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Anfragensteller, die Daten werden nur auf Nachfrage des Betriebes weitergegeben. Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir noch Ihren vollständigen Namen. Freundliche Grüße
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrter Anfragensteller, mit E-Mail vom 01.02.2019 haben wir Sie aufgefordert, uns Ihren vollständigen Name…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
WG: [SPAMVERDACHT] AW: Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen [#42700]
Datum
20. Februar 2019 10:32
Status
Sehr geehrter Anfragensteller, mit E-Mail vom 01.02.2019 haben wir Sie aufgefordert, uns Ihren vollständigen Namen mitzuteilen. Bisher haben wir keine Reaktion Ihrerseits erhalten. Hiermit geben wir Ihnen Gelegenheit, uns bis zum 25.02.2019 Ihren vollständigen Namen mitzuteilen, ansonsten wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet und von unserer Seite als erledigt betrachtet. Freundliche Grüße

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrter Anfragensteller, auf unsere Nachrichten vom 01.02.2019 und vom 20.02.2019, in denen Sie aufgeforder…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Heiglbeck, Baar-Ebenhausen [#42700]
Datum
1. März 2019 07:57
Status
Sehr geehrter Anfragensteller, auf unsere Nachrichten vom 01.02.2019 und vom 20.02.2019, in denen Sie aufgefordert wurden, uns Ihren vollständigen Namen mitzuteilen, haben wir keine Rückmeldung erhalten. Ihre Anfrage wird dementsprechend als erledigt betrachtet und von uns nicht weiter bearbeitet. Freundliche Grüße