Kontrollbericht zu Heinrichs die Wirtschaft, Mainz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Heinrichs die Wirtschaft
Martinsstraße 10
55116 Mainz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    13. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Heinrichs die Wirtschaft, Mainz [#250680]
Datum
6. Juni 2022 15:53
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Heinrichs die Wirtschaft Martinsstraße 10 55116 Mainz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250680/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Heinrichs die Wirtschaft, Mainz…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Heinrichs die Wirtschaft, Mainz [#250680]
Datum
16. August 2022 22:27
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Heinrichs die Wirtschaft, Mainz“ vom 06.06.2022 (#250680) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre Anfrage mit Datum vom 06.06.2022, 13:53 Uhr, teilen wir…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
WG: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Heinrichs die Wirtschaft, Mainz [#250680]
Datum
19. August 2022 08:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre Anfrage mit Datum vom 06.06.2022, 13:53 Uhr, teilen wir Ihnen mit, dass wir diese leider nicht bekommen haben. Wir haben in allen Emailfächern noch einmal nachgeprüft und können einen Eingang leider nicht feststellen. Offensichtlich ist bei der Datenübermittlung ein Fehler passiert. Wir werden Ihre Anfrage nun schnellstmöglich bearbeiten, bitten aber aufgrund der derzeitigen personellen Situation im Bereich der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes um etwas Geduld. Der Betroffene Betriebsinhaber ist von der Anfrage zunächst in Kenntnis zu setzen und hierzu anzuhören. Hierfür bemessen wir eine Frist von 2-3 Wochen. Sie erhalten auf jeden Fall eine Antwort bzgl. Ihrer Anfrage. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Ankündigung, meinen Antrag zügig zu bearbeiten. Ausweislic…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Heinrichs die Wirtschaft, Mainz [#250680]
Datum
22. August 2022 22:15
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Ankündigung, meinen Antrag zügig zu bearbeiten. Ausweislich der Sendebestätigung meiner E-Mail vom 06.06.2022 hat die E-Mail den Absendeserver verlassen und den Empfängerserver erreicht: Jun 6 15:53:46 mail postfix/smtpd[983103]: B85ABA404C5: client=localhost.localdomain[127.0.0.1], sasl_method=PLAIN, sasl_username=<<E-Mail-Adresse>> Jun 6 15:53:46 mail postfix/cleanup[983112]: B85ABA404C5: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> Jun 6 15:53:46 mail opendkim[2754415]: B85ABA404C5: DKIM-Signature field added (s=mail, d=fragdenstaat.de) Jun 6 15:53:46 mail postfix/qmgr[2652777]: B85ABA404C5: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=5183, nrcpt=1 (queue active) Jun 6 15:53:47 mail postfix/smtp[984724]: B85ABA404C5: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mldi0001in.rlp.de[83.243.48.77]:25, delay=0.29, delays=0.08/0.01/0.09/0.1, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 Ok: queued as E406CC1265) Jun 6 15:53:47 mail postfix/qmgr[2652777]: B85ABA404C5: removed Das ist vergleichtbar mit einem korrekten Einwurf eines Briefs in Ihren Briefkasten. Was danach mit meinem Anliegen passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis und Verantwortung. Der Fehler ist in Ihrem Haus passiert. Daher begann die Frist des § 75 Satz 2 VwGO bereits am 06.06.2022, worauf ich Sie hinweisen möchte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250680/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Bescheid Bescheid
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
1. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid

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Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Auskunft
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
20. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen