Kontrollbericht zu Heinrichsthaler Milchwerke GmbH (DE SN 009 EG), Radeberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Heinrichsthaler Milchwerke GmbH (DE SN 009 EG)
Großröhrsdorfer Straße 15
01454 Radeberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Heinrichsthaler Milchwerke GmbH (DE SN 009 EG), Radeberg [#266097]
Datum
21. Dezember 2022 22:52
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Heinrichsthaler Milchwerke GmbH (DE SN 009 EG) Großröhrsdorfer Straße 15 01454 Radeberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Heinrichsthaler Milchwerke GmbH, Großröhrsdorfer Str. 15, Radeberg Sehr <&l…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Heinrichsthaler Milchwerke GmbH, Großröhrsdorfer Str. 15, Radeberg
Datum
22. Dezember 2022 12:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> als informationspflichtige Stelle gemäß § 1 VIG bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Antrags vorab per E-Mail. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Sie erhalten deshalb in den kommenden Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung. Wir wünschen Ihnen frohe und gesunde Weihnachten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Heinrichsthaler Milchwerke GmbH, Großröhrsdorfer Str. 15, Radeberg [#26609…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Heinrichsthaler Milchwerke GmbH, Großröhrsdorfer Str. 15, Radeberg [#266097]
Datum
7. Januar 2023 20:09
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung per Briefpost vom 22.12.2022, Ihr Zeichen 39.2-505.00:VIG<2022<110. Ich halte meinen Antrag auf Informationsgewährung weiterhin aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. April 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
468,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (39.2-505.00:VIG<2022<110) und …
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Heinrichsthaler Milchwerke GmbH (DE SN 009 EG), Radeberg [#266097]
Datum
16. April 2023 20:41
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (39.2-505.00:VIG<2022<110) und das Übersenden Ihrer Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Sehr geehrte Damen und Herren, bis einschließlich 14.04.2023 bin ich nicht im Lebensmittelüberwachungsamt. Ihre E…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Heinrichsthaler Milchwerke GmbH (DE SN 009 EG), Radeberg [#266097]
Datum
16. April 2023 20:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bis einschließlich 14.04.2023 bin ich nicht im Lebensmittelüberwachungsamt. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet, ich beantworte diese zeitnah nach meiner Rückkehr. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] bzw. telefonisch unter [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt]