Kontrollbericht zu Hermann Mayer

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hermann Mayer
Vordere Seestr. 13
71111 Waldenbuch

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hermann Mayer [#211242]
Datum
6. Februar 2021 16:59
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hermann Mayer Vordere Seestr. 13 71111 Waldenbuch 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211242/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Da die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage …
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hermann Mayer [#211242]
Datum
8. Februar 2021 07:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Da die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage auf postalischem Weg vorgesehen ist, benötigen wir baldmöglichst eine vollständige Anschrift von Ihnen. Sobald wir diese erhalten haben, werden wir den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag anhören, wodurch sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Auf Nachfrage werden Ihre Daten gemäß § 5 II Satz 3 VIG herausgegeben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich persönlich Dienstag und Mittwoch ganztags und in den ungeraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1796 oder -1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> hier finden Sie meine Anschrift. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/i…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hermann Mayer [#211242]
Datum
8. Februar 2021 08:05
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hier finden Sie meine Anschrift. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211242/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren u. g. Antrag teilen wir Ihnen mit, dass der Betrieb die Herausgabe d…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hermann Mayer [#211242]
Datum
12. März 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren u. g. Antrag teilen wir Ihnen mit, dass der Betrieb die Herausgabe der Antragstellerdaten gemäß § 5 II S. 3 VIG beantragt hat. In Ihrem Antrag widersprechen Sie der Herausgabe Ihrer Daten. Wir bitten deshalb um Rückmeldung innerhalb einer Woche, ob Sie der Herausgabe zustimmen. Sollten wir keine Zustimmung von Ihnen erhalten, kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden und wird als erledigt angesehen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich persönlich Dienstag und Mittwoch ganztags und in den geraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1796 oder -1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Sie können die Daten gerne herausgeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hermann Mayer [#211242]
Datum
12. März 2021 11:30
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie können die Daten gerne herausgeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211242/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>