Kontrollbericht zu Hermkes Bur, Neuss

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hermkes Bur
Rheydter Straße 161
41464 Neuss

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hermkes Bur, Neuss [#162672]
Datum
4. August 2019 14:59
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hermkes Bur Rheydter Straße 161 41464 Neuss 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang unten stehender Mail. Ich weise darauf hin, dass w…
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hermkes Bur, Neuss [#162672]
Datum
4. September 2019 15:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang unten stehender Mail. Ich weise darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postwege zu übersenden. Die verspätete Rückmeldung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hermkes Bur, Neuss“ vom 04.08…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hermkes Bur, Neuss [#162672]
Datum
15. September 2019 17:31
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hermkes Bur, Neuss“ vom 04.08.2019 (#162672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Anfrage nach VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb " Hermkes Bur, Rheydter Str. 161, 41464 Neuss wird…
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Anfrage nach VIG
Datum
16. September 2019 14:59
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb " Hermkes Bur, Rheydter Str. 161, 41464 Neuss wird unter dieser Adresse hier nicht geführt. Registriert ist ein Betrieb "Hermkes Bur unter der Anschrift Rheydter Str. 100, 41464 Neuss. Ich bitte Sie um Mitteilung ob sich Ihre Anfrage auf diesen Betrieb bezieht. Des Weiteren habe ich auf Nachfrage des Betriebes diesem Ihren Namen sowie Ihre Anschrift mitzuteilen - gem. § 5 Abs.2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG -. Ich bitte Sie daher, mir Ihre vollständige Anschrift zukommen zu lassen. Ohne diese Information kann ich Ihrer Anfrage nicht weiter nachkommen, da ich vorgenannter gesetzlicher Anforderung nicht folgen kann. Ich bitte Sie, mir bis zum 30.09.2019 Nachricht zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach VIG [#162672] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie dem Betrieb meine Postfach-Adresse m…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach VIG [#162672]
Datum
18. September 2019 16:59
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie dem Betrieb meine Postfach-Adresse mi: Jört Antragsteller/in Postfach 1004 47 41404 Neuss.. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Anfrage nach VIG [#162672] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail v. 16.09.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, das…

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail v. 16.09.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Betrieb “ Hermkes Bur, Rheydter Str. 161, 41464 Neuss unter dieser Adresse hier nicht geführt wird. Registriert ist ein Betrieb „Hermkes Bur unter der Anschrift Rheydter Str. 100, 41464 Neuss. Ich habe Sie um Mitteilung gebeten, ob sich Ihre Anfrage auf diesen Betrieb bezieht. Eine Aussage hierzu haben Sie nicht getroffen. Des Weiteren habe ich auf Nachfrage des Betriebes diesem Ihren Namen sowie Ihre Anschrift mitzuteilen - gem. § 5 Abs.2 des Verbraucherinformationsgesetzes – VIG –. Über diese Regelung wird dem Unternehmer das Recht eingeräumt die Identität (Name und Wohnadresse) des Antragstellers zu erfahren. Eine Postfachadresse entspricht diesem Anspruch nicht. Die Identität des Antragstellers wird hierdurch nicht dargelegt. Sollten Sie mir Ihre Anschrift (Name/Wohnadresse) nicht mitteilen, kann ich Ihrer Anfrage nicht nachkommen. Ebenso werde ich Ihre Anfrage nicht weiter bearbeiten können, sofern Sie mir zu oben genannter Fragestellung keine Aussage zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen