Kontrollbericht zu Hindi, Berlin

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Hindi
Plesser Straße 6
12435 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hindi, Berlin [#234683]
Datum
6. Dezember 2021 11:35
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hindi Plesser Straße 6 12435 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234683/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Anforderung einer Ausweiskopie. Bedingender-Charakter-Unfug. Behördengeschwurbel zu Veröffentlichungsverbot.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Anforderung einer Ausweiskopie. Bedingender-Charakter-Unfug. Behördengeschwurbel zu Veröffentlichungsverbot.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelauf…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
7. Januar 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Unfug fortgesetzter kontrafaktischer Behauptung angeblicher Identitätszweifel hat den Anschein einer in Behördensprech verkleideten Arbeitsverweigerung. Meine Daten können an den betreffenden Betrieb Hindi, Plesser Straße 6, 12435 Berlin, weitergeben werden, wenn sie explizit angefordert werden. Über eine Weitergabe möchte ich schriftlich von Ihnen informiert werden, auch wenn diese nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Das VIG verpflichtet mich nicht, meine Identität mit der Vorlage einer Ausweiskopie nachzuweisen. Ihrer Anforderung widerspreche ich. Da ihr Schreiben mich erreicht hat ist eine mögliche Identitätsfrage eigentlich hinreichend geklärt. Alternativ bleibt Ihnen die Möglichkeit einer förmlichen Zustellung, der Inititierung eines PostIdent-Verfahrens oder eine persönliche Zustellung per Gerichtsvollzieher. Weitere Verfahren existieren. Im übrigen bestehen weder ein Anlass noch eine gesetzliche Grundlage zur Verabeitung meiner Ausweisdaten durch Sie. Nach dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) sind Sie nicht befugt, diese Daten zu verarbeiten. Deshalb habe ich mir erlaubt, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich Ihrer mißbräuchlichen Anforderung einer Ausweiskopie anzurufen. Wie die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, haben Sie in den vergangenen 2 Jahren bei mehr als 200 Anfragen nach dem VIG die angeforderten Informationen nicht geliefert. Das erweckt den Anschein, dass Sie Anfragen nach dem VIG sabotieren und Ihre "Zweifel an der Identität des Antragsstellers" nur vorgeschoben sind. Es deutet alles darauf hin, dass Sie grundsätzlich nicht vorhaben, Anfragen nach dem VIG zu beantworten. Mit Ihrer Verweigerungshaltung vertuschen Sie aktiv unhygienische Zustände in den angefragten Betrieben. Oder verweigern Sie Auskünfte zur Verschleierung mangelnder Lebensmittelkontrollen in Ihrem Zuständigkeitsbereich? Ihr Hinweis, dass bei einer Antragsrücknahme (sic!) nicht sichergestellt werden kann, dass der Inhaber des Betriebes über die personenbezogenen Daten des Antragsstellers informiert wird, ist eine datenschutzrechtliche Bankrotterklärung Ihrer Behörde. Die zudem meine Bedenken zu durch Sie verarbeitete Ausweiskopien untermauert. Ihre Ausführungen zum Verbot, der Öffentlichkeit in einer Datenbank unternehmensbezogene Daten zeitlich unbegrenzt zugänglich zu machen, sind unzutreffend. FragDenStaat begrenzt eine (mögliche, nicht zwingende!) Veröffentlichung auf einen Zeitraum von 5 Jahren. Auch bei Foodwatch findet sich diese Information. Eine einfache Recherche widerlegt Ihre Falschbehauptungen. Leider ist das kein Einzelfall in Ihrem Schreiben. Meinen Antrag erhalte ich aufrecht. WENN ICH INNERHALB VON 14 TAGEN KEINE GEGENTEILIGE RÜCKMELDUNG VON IHNEN ERHALTE, GEHE ICH VON EINER UNVERZÜGLICHEN UND VOLLSTÄNDIGEN BEARBEITUNG MEINES ANTRAGS AUS. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
15. Februar 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstand meines Widerspruchs vom 07.01.2022. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Hindi, Berlin“ vom 06.12.2021 (#234683) wurd…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hindi, Berlin [#234683]
Datum
31. August 2022 08:08
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Hindi, Berlin“ vom 06.12.2021 (#234683) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 236 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>