PER FAX
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Ordnungsamt
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Unfug fortgesetzter kontrafaktischer Behauptung angeblicher Identitätszweifel hat den Anschein einer in Behördensprech verkleideten Arbeitsverweigerung.
Meine Daten können an den betreffenden Betrieb Hindi, Plesser Straße 6, 12435 Berlin, weitergeben werden, wenn sie explizit angefordert werden. Über eine Weitergabe möchte ich schriftlich von Ihnen informiert werden, auch wenn diese nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.
Das VIG verpflichtet mich nicht, meine Identität mit der Vorlage einer Ausweiskopie nachzuweisen. Ihrer Anforderung widerspreche ich.
Da ihr Schreiben mich erreicht hat ist eine mögliche Identitätsfrage eigentlich hinreichend geklärt.
Alternativ bleibt Ihnen die Möglichkeit einer förmlichen Zustellung, der Inititierung eines PostIdent-Verfahrens oder eine persönliche Zustellung per Gerichtsvollzieher. Weitere Verfahren existieren.
Im übrigen bestehen weder ein Anlass noch eine gesetzliche Grundlage zur Verabeitung meiner Ausweisdaten durch Sie.
Nach dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) sind Sie nicht befugt, diese Daten zu verarbeiten. Deshalb habe ich mir erlaubt, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich Ihrer mißbräuchlichen Anforderung einer Ausweiskopie anzurufen.
Wie die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, haben Sie in den vergangenen 2 Jahren bei mehr als 200 Anfragen nach dem VIG die angeforderten Informationen nicht geliefert. Das erweckt den Anschein, dass Sie Anfragen nach dem VIG sabotieren und Ihre "Zweifel an der Identität des Antragsstellers" nur vorgeschoben sind.
Es deutet alles darauf hin, dass Sie grundsätzlich nicht vorhaben, Anfragen nach dem VIG zu beantworten.
Mit Ihrer Verweigerungshaltung vertuschen Sie aktiv unhygienische Zustände in den angefragten Betrieben. Oder verweigern Sie Auskünfte zur Verschleierung mangelnder Lebensmittelkontrollen in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
Ihr Hinweis, dass bei einer Antragsrücknahme (sic!) nicht sichergestellt werden kann, dass der Inhaber des Betriebes über die personenbezogenen Daten des Antragsstellers informiert wird, ist eine datenschutzrechtliche Bankrotterklärung Ihrer Behörde. Die zudem meine Bedenken zu durch Sie verarbeitete Ausweiskopien untermauert.
Ihre Ausführungen zum Verbot, der Öffentlichkeit in einer Datenbank unternehmensbezogene Daten zeitlich unbegrenzt zugänglich zu machen, sind unzutreffend. FragDenStaat begrenzt eine (mögliche, nicht zwingende!) Veröffentlichung auf einen Zeitraum von 5 Jahren. Auch bei Foodwatch findet sich diese Information. Eine einfache Recherche widerlegt Ihre Falschbehauptungen. Leider ist das kein Einzelfall in Ihrem Schreiben.
Meinen Antrag erhalte ich aufrecht.
WENN ICH INNERHALB VON 14 TAGEN KEINE GEGENTEILIGE RÜCKMELDUNG VON IHNEN ERHALTE, GEHE ICH VON EINER UNVERZÜGLICHEN UND VOLLSTÄNDIGEN BEARBEITUNG MEINES ANTRAGS AUS.
Mit freundlichen Grüßen,