Kontrollbericht zu Hofladen Thum, Stadtbergen

Anfrage an: Landratsamt Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hofladen Thum
Bauernstraße 21
86391 Stadtbergen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Dominik Berger
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Dominik Berger
Betreff
Kontrollbericht zu Hofladen Thum, Stadtbergen [#53304]
Datum
29. Januar 2019 21:50
An
Landratsamt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hofladen Thum Bauernstraße 21 86391 Stadtbergen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Berger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Berger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Berger
Landratsamt Augsburg
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG Sehr geehrter Herr Berger, hiermit bestätigen wir den Eing…
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG
Datum
30. Januar 2019 09:07
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

image001.png
45,3 KB
image002.png
6,1 KB


Sehr geehrter Herr Berger, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Herausgabe von Informationen betreffend des Betriebs Hofladen Thum Bauernstraße 21 86391 Stadtbergen Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Unternehmer etwa auch bereits nachdem Sie die Informationen erhalten haben, die Herausgabe Ihrer Daten verlangen. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufgrund der eventuellen Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zurücknehmen möchten. Für Ihre Antwort haben wir uns den 07.02.2019 vorgemerkt. Sollte uns innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort Ihrerseits vorliegen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren. Mit freundlichen Grüßen
Dominik Berger
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#53304] Sehr geehrte Damen und Herren, Das ist in Ordn…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Dominik Berger
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#53304]
Datum
30. Januar 2019 19:37
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Das ist in Ordnung, auf Nachfrage können sie meine Daten gerne rausgeben. ... Mit freundlichen Grüßen Dominik Berger Anfragenr: 53304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Berger << Adresse entfernt >>
Dominik Berger
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#53304] Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit ziehe i…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Dominik Berger
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#53304]
Datum
20. Februar 2019 20:59
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück und möchte nicht, dass meine Daten weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Dominik Berger Anfragenr: 53304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Berger << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Augsburg
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#53304] Sehr geehrter Herr Berger, Ihr Antrag nach …
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#53304]
Datum
21. Februar 2019 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

image001.png
6,1 KB


Sehr geehrter Herr Berger, Ihr Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 29.01.2019 bei uns eingegangen. Sie wurden daraufhin am 30.01.2019 angeschrieben und darüber belehrt, dass wir gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG dazu verpflichtet sind, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Sie wurden gleichzeitig um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihren Antrag aufgrund der eventuellen Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zurücknehmen möchten. Frist für die Rücknahme des Antrags war der 07.02.2019. Nachdem innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort Ihrerseits eingegangen ist, wurde der Antrag, wie im Schreiben vom 30.01.2019 angekündigt, weiter bearbeitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Ihrem Fall eine Rücknahme des Antrags am 20.02.2019 nur noch aus dem Grund möglich war, da der entsprechende Bescheid noch nicht versandt wurde. Wäre der Bescheid über die Bekanntgabe bereits versandt gewesen, wäre die Rücknahme des Antrags nicht mehr möglich gewesen. Mit freundlichen Grüßen