Sehr geehrte/r Antragsteller/in,
Ihre Anfrage mittels beigefügter E-Mail ist bei uns eingegangen. Neben
Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle
diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund
ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen
Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.
Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand
Ihrer Anfrage ab.
Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu
Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem
Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG
hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses
eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen
Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers
mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die
Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um
ausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten
einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung
Ihrer Daten durch den Dritten gemäß § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen ist
und daher unterbleiben wird. Sollte ich innerhalb einer Woche keine
Zustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus,
dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten.
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Ordnungsamt
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ord VetLeb L
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Dienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin
Bezirksamt Neukoelln von Berlin
Postadresse:
Karl-Marx-Strasse 83
12040 Berlin
E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
>>> Antragsteller/in Antragsteller/in [#53328]<<Name und E-Mail-Adresse>>
07.02.2019 11:11 >>>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hofperle
Richardstraße 12
12043 Berlin
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit
die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs.
1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des
Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2
Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen
Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die
Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie
mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2
VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug
über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen
betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die
erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines
Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag
ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei
Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um
eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen