Kontrollbericht zu Hopfendolde, Munich

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hopfendolde
Feilitzschstraße 17
80802 Munich

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Hopfendolde, Munich [#36293]
Datum
14. Januar 2019 12:30
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hopfendolde Feilitzschstraße 17 80802 Munich 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrte Frau Pfau, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Da durch Ihre Anfrage Bel…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Eingangsbestätigung; VIG-Antrag; AW: Kontrollbericht zu Hopfendolde, Munich [#36293]
Datum
15. Januar 2019 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Da durch Ihre Anfrage Belange des Betriebes "Hopfendolde" betroffen sind, wird dem Betrieb Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen, § 5 Absatz 1 VIG. Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Auf Nachfrage des Betriebes müssen wir diesem Ihren Namen und Anschrift mitteilen (§ 5 Absatz 2 Satz 3 und 4 VIG). Freundliche Grüße
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrte Frau Pfau, im Nachgang zur Eingangsbestätigung erhalten Sie weitere Informationen: Auf Nachfrage …
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Nachtrag; WG: Eingangsbestätigung; VIG-Antrag; AW: Kontrollbericht zu Hopfendolde, Munich [#36293]
Datum
17. Januar 2019 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Frau Pfau, im Nachgang zur Eingangsbestätigung erhalten Sie weitere Informationen: Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers müssen wir kraft Gesetzes dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitteilen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO. Wenn Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Freundliche Grüße
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit nehme ich meinen Widerspruch zur Weitergabe meines Namens und meiner …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Nachtrag; WG: Eingangsbestätigung; VIG-Antrag; AW: Kontrollbericht zu Hopfendolde, Munich [#36293]
Datum
21. Januar 2019 14:31
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit nehme ich meinen Widerspruch zur Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift an den Betrieb zurück. Sie können diese Daten dem Betrieb mitteilen. ... Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 36293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
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