Kontrollbericht zu Hotel Fürstenhof, Bad Kreuznach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel Fürstenhof
Kurhausstraße 20
55543 Bad Kreuznach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel Fürstenhof, Bad Kreuznach [#262329]
Datum
2. November 2022 12:41
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel Fürstenhof Kurhausstraße 20 55543 Bad Kreuznach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 262329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262329/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 02.11.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an …
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel Fürstenhof, Bad Kreuznach [#262329]
Datum
9. November 2022 08:59
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 02.11.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz) Sehr gee…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz)
Datum
9. November 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
327,5 KB
Sehr geehrter Herr Semrott, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrages vom 2. November 2022. Wir werden dem von Ihnen benannten Betrieb die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung einräumen. Gemäß § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verlängert sich daraufhin die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz) [#26…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz) [#262329]
Datum
8. Juni 2023 09:26
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel Fürstenhof, Bad Kreuznach“ vom 02.11.2022 (#262329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 185 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, in o.g. Angelegenheit wird aufgrund - §§ 1,2 Abs. 1 des Gesetzes z…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
13. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
651,3 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
bk-anlage.pdf
33,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in o.g. Angelegenheit wird aufgrund - §§ 1,2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz) i.V.m. - § 1 ff des Landesgesetzes zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG) jeweils in der zurzeit geltenden Fassung nachfolgende Entscheidung getroffen: 1. Ihrem Antrag auf Herausgabe von Informationen gem. § 2 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes wird stattgegeben. Die Aufstellung der Kontrollbesuche mit den festgestellten nicht zulässigen Abweichungen befindet sich in der Anlage, die Bestandteil dieses Bescheides ist. 2. Der Zugang zu den Informationen ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: Mit E-Mail vom 02.11.2022 stellten Sie bei der hiesigen Behörde einen Antrag auf Herausgabe von Informationen bezüglich der beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen (Kontrollberichte) der o.g. Betriebsstätte. Nach Anhörung des Beteiligten Dritten sowie Prüfung der Sach- und Rechtslage, kamen wir zu dem Ergebnis, Ihrem Antrag in der unter Ziffer 1 genannten Form stattzugeben. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 08.02.2023 erfordert die Feststellung einer nichtzulässigen Abweichung von lebensmittelrechtlichen Anforderungen auch eine rechtliche Subsumtion. Da es unseren Kontrollberichten daran fehlt, erhalten Sie die Ergebnisse der Kontrollbesuche als Tabelle in der Anlage des Bescheides. Hinweis: Die in den Berichten aufgeführten Mängel wurden abgestellt bzw. wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach einzulegen. Mit freundlichen Grüßen