Kontrollbericht zu Hotel Restaurant Lohmühle, Bayreuth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel Restaurant Lohmühle
Badstraße 37, Bayreuth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel Restaurant Lohmühle, Bayreuth [#37683]
Datum
14. Januar 2019 18:59
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel Restaurant Lohmühle Badstraße 37, Bayreuth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgeset…
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel Restaurant Lohmühle, Bayreuth [#37683]
Datum
15. Januar 2019 12:31
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Da durch eine Beantwortung Ihrer Anfrage Belange des betroffenen Betriebes berührt werden, wird diesem Gelegenheit gegeben, zur vorgesehenen Informationsweitergabe Stellung zu nehmen (§ 5 Absatz 1 VIG). Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da im Rahmen der Entscheidungsfindung möglicherweise eine Interessenabwägung erforderlich werden wird, empfehle ich höchst vorsorglich, die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen, es besteht jedoch keine Pflicht hierzu. Auf eine etwaige Nachfrage des Betriebes muss diesem Ihr Namen und Ihre Anschrift offengelegt werden (§ 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Interesse beruht auf eine persönliche Erfahrung, die schon ca. fünf Jahre zurü…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel Restaurant Lohmühle, Bayreuth [#37683]
Datum
15. Januar 2019 21:22
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Interesse beruht auf eine persönliche Erfahrung, die schon ca. fünf Jahre zurück liegt. Da ich bisher nicht wußte, das es die Möglichkeit gibt, sich uU Auskunft von den Überwachungsorganen mitteilen zu lassen, wollte ich dies auf diesem Wege nachholen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel Restaurant Lohmühle, Bayreuth [#37683]
Datum
25. Januar 2019 10:41
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>