Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel-Restaurant Rheinkrone
Rudolf-Breitscheid-Straße 23
56077 Koblenz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz [#243970]
Datum
20. März 2022 10:36
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel-Restaurant Rheinkrone Rudolf-Breitscheid-Straße 23 56077 Koblenz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz [#243970]
Datum
17. Juni 2022 08:08
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz“ vom 20.03.2022 (#243970) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz [#243970]
Datum
10. Oktober 2022 10:45
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz“ vom 20.03.2022 (#243970) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 170 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Guten Tag, die Leitstelle hat ihre E-Mail erhalten und dem zuständigen Sachgebiet (Lebensmittelkontrolle) zukomme…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz [#243970]
Datum
10. Oktober 2022 10:57
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, die Leitstelle hat ihre E-Mail erhalten und dem zuständigen Sachgebiet (Lebensmittelkontrolle) zukommen lassen. Die Anfrage sollte ihnen von dem Sachgebiet beantwortet werden, da die Leitstelle über keinen Sachstand über ihren Fall verfügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz“ vom 20.03…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz [#243970]
Datum
31. Dezember 2022 10:27
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz“ vom 20.03.2022 (#243970) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 253 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Anliegen wurde an die zuständige Stelle (Lebensmittelüberwachung) wei…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz [#243970]
Datum
31. Dezember 2022 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Anliegen wurde an die zuständige Stelle (Lebensmittelüberwachung) weitergeleitet. MFG Presser Stadt Koblenz - Ordnungsamt - L E I T S T E L L E - Ludwig-Erhard-Str. 2 56073 Koblenz Tel.: 0261/129-4567 Mailto: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 20.03.2022. Eine Nachricht ist auf dem…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Rheinkrone, Koblenz [#243970]
Datum
30. Januar 2023 11:37
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 20.03.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Eingangsbestätigung hiermit bestätigen wir, zusätzlich zu unserer E-Mail vom 30.01.2023 den Eingang Ihres Antrags …
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
30. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätigen wir, zusätzlich zu unserer E-Mail vom 30.01.2023 den Eingang Ihres Antrags vom 20.03.2022 zum Betrieb „HotelRestaurant Rheinkrone", Rudolf-Breitseheid-Straße 23, 56067 Koblenz. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags , gemäß § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Bescheid Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung für den Betrieb „Hotel-Restaurant Rheinkrone", Rudo…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung für den Betrieb „Hotel-Restaurant Rheinkrone", Rudolf-:-Breitscheid-Straße 23 in 56077 Koblenz wird gern. ·§§1, 2 VIG entsprochen. 2. Die Herausgabe der letzten beiden Kontrollberichte sowie der Kontrolldaten wird abgelehnt. Stattdessen erfolgt die Informationsgewährung durch fernmündliche Auskunftserteilung unter der Telefonnummer 0261 -1294454 ab dem 03.04.2023. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.