Kontrollbericht zu Hotel Sonnengut GmbH & Co. KG, Bad Birnbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel Sonnengut GmbH & Co. KG
Am Aunhamer Berg 2
84364 Bad Birnbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Inge Schnepel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Rottal-Inn Details
Von
Inge Schnepel
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel Sonnengut GmbH & Co. KG, Bad Birnbach [#230613]
Datum
6. Oktober 2021 07:00
An
Landratsamt Rottal-Inn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel Sonnengut GmbH & Co. KG Am Aunhamer Berg 2 84364 Bad Birnbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel Anfragenr: 230613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230613/ Postanschrift Inge Schnepel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Schnepel
Landratsamt Rottal-Inn
Bescheid Mir wurde Akteneinsicht im Landratsamt Rottal-Inn gewährt. Eine Abschrift oder Ablichtung wird nicht gewä…
Von
Landratsamt Rottal-Inn
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
28. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
1,8 MB
Mir wurde Akteneinsicht im Landratsamt Rottal-Inn gewährt. Eine Abschrift oder Ablichtung wird nicht gewährt, um keine Veröffentlichung zu erreichen.

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Landratsamt Rottal-Inn
dem Antrag wurde stattgegeben Bescheid über stattgegebener Informationsgewährung erhalten.
Von
Landratsamt Rottal-Inn
Via
Briefpost
Betreff
dem Antrag wurde stattgegeben
Datum
28. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Bescheid über stattgegebener Informationsgewährung erhalten.