Kontrollbericht zu Hotel Storchenturm, Waldshut-Tiengen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel Storchenturm
Weihergasse 10
79761 Waldshut-Tiengen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. April 2022
  • Frist
    2. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel Storchenturm, Waldshut-Tiengen [#247514]
Datum
28. April 2022 23:44
An
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel Storchenturm Weihergasse 10 79761 Waldshut-Tiengen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247514/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (88) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ih…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (88)
Datum
27. Mai 2022 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.04.2022. Leider haben wir aufgrund organisatorischer Probleme erst heute Kenntnis davon erhalten. Wir bearbeiten Ihre Anfrage jedoch umgehend und Sie erhalten auf dem Postweg weitere Nachricht von uns. Freundliche Grüße
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (88) vom 28.04.2022 Sehr << Antragsteller:in >> der…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (88) vom 28.04.2022
Datum
1. Juni 2022 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen angefragte Betrieb wurde zum 15.09.2020 aus unserem System abgemeldet. Er gibt nach unserer Kenntnis seither keine Lebensmittel ab. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erübrigt hat. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter diesen Umständen Ihren Antrag zurücknehmen. Falls Sie jedoch einen verwaltungsrechtlichen Bescheid wünschen, wollen Sie uns dies bitte ebenfalls mitteilen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG- Antrag vom 28.04.2022 Hotel Storchenturm [#247514] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihr…
An Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG- Antrag vom 28.04.2022 Hotel Storchenturm [#247514]
Datum
4. Juni 2022 17:42
An
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Benachrichtigung. Sind Sie sicher, dass das Hotel Storchenturm nicht mehr betrieben wird? Die Website des Hotels https://www.hotel-storchenturm.de/ ist aktiv. Auf Google Maps liegt die neueste Bewertung des Hotels nur 6 Tage zurück. Es wird angegeben, dass Frühstück serviert würde. Demnach handelt es sich um einen Lebensmittelbetrieb, der in Ihrem System vorhanden sein müsste. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247514/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (88) vom 28.04.2022 Sehr << Antragsteller:in >> un…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (88) vom 28.04.2022
Datum
8. Juni 2022 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> uns ist bekannt, dass die Website des Hotels Storchenturm noch betrieben wird und das dortige Angebot auch "ein reichhaltiges Frühstück" beinhaltet. Daher hat unser Lebensmittelkontrolleur den Betrieb auf Ihre Anfrage hin am 01.06.2022 aufgesucht. Wie der Mann der Inhaberin glaubhaft versicherte, ist das Restaurant jedoch geschlossen, momentan herrscht nur Hotelbetrieb. Es gibt kein Frühstück und es werden keine Getränke angeboten. Die Gäste erhalten nur eine Schlafmöglichkeit. Auf den Inhalt der Website haben wir natürlich keinen Einfluss. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (88) vom 28.04.2022 [#247514] Sehr << Anrede >>
An Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (88) vom 28.04.2022 [#247514]
Datum
8. Juni 2022 09:50
An
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Auskunft. Ich werde in einem anderen Hotel buchen. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Ich danke Ihnen und wünsche noch einen schönen Tag! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247514/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>