Kontrollbericht zu Hotel zum Jägerheim, Wendeburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel zum Jägerheim
Meerdorfer Straße 40
38176 Wendeburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel zum Jägerheim, Wendeburg [#259275]
Datum
18. September 2022 19:48
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel zum Jägerheim Meerdorfer Straße 40 38176 Wendeburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259275/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel zum Jägerheim, Wendeb…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel zum Jägerheim, Wendeburg [#259275]
Datum
21. Oktober 2022 07:36
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel zum Jägerheim, Wendeburg“ vom 18.09.2022 (#259275) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz per E-Mail vom 18.09.2022 ist h…
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. November 2022
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz per E-Mail vom 18.09.2022 ist hier eingegangen. Mit Ihrer Antragstellung haben Sie ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Mit der Einleitung dieses Verfahrens besteht für den von Ihrer Anfrage betroffenen Betrieb ein Recht auf Nennung des Antragstellers und dessen Anschrift nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf dessen Nachfrage. Sollten diese Informationen nachgefragt werden, bin ich verpflichtet, diese Auskunft zu erteilen. Sie haben in Ihrem Antrag erklärt, mit der Weitergabe der Daten ggf. · einverstanden zu sein. Im Rahmen des Verfahrens werde ich den von Ihrem Antrag betroffenen Betrieb anhören. Damit verlängert sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf bis zu zwei Monate. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird voraussichtlich für Sie kostenfrei erfolgen.
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid es ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem per E-Mail vom 18.09.2022gestellten Antrag auf Informationsgewä…
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
23. November 2022
Status
Warte auf Antwort
es ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem per E-Mail vom 18.09.2022gestellten Antrag auf Informationsgewährung nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitlichen Verbraucherinformationen (VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.10.2012 (BGBI. 1 S. 2166, 2725), das durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21.Juli 2021 (BGBI. 1 S. 3146) geändert worden ist, gebe ich voll umfänglich statt. 2. Kosten werden nicht erhoben.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#259275]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel zum Jägerheim, Wen…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#259275]
Datum
31. Dezember 2022 10:19
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hotel zum Jägerheim, Wendeburg“ vom 18.09.2022 (#259275) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
AW: Bescheid [#259275] Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund von Urlaubs-/Krankheitsabwesenheiten verz…
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Bescheid [#259275]
Datum
4. Januar 2023 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund von Urlaubs-/Krankheitsabwesenheiten verzögert sich die Bearbeitung. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Informationszugang nachdem die Rechtsbehelfsfrist meines Bescheides vom 23.11.2022 abgelaufen ist, übersende ich I…
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
9. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
nachdem die Rechtsbehelfsfrist meines Bescheides vom 23.11.2022 abgelaufen ist, übersende ich Ihnen anliegend eine Kopie des Kontrollberichts meiner Kontrolle vor dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung im o. g. Betrieb am 20.09.2018. Sie beantragten die Herausgabe der letzten beiden Betriebsüberprüfungen. Allerdings liegt mir bislang nur eine Überprüfung vor. Die Personenbezogene Angaben wurden im Kontrollbericht geschwärzt.