Kontrollbericht zu Ikea Dortmund, Dortmund

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ikea Dortmund
Borussiastraße 120
44149 Dortmund

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ikea Dortmund, Dortmund [#163216]
Datum
8. August 2019 23:32
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ikea Dortmund Borussiastraße 120 44149 Dortmund 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir e…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Ikea Dortmund, Dortmund [#163216]
Datum
9. August 2019 08:42
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sollte Ihre Anfrage nicht bereits Ihre Postanschrift enthalten haben, teilen Sie mir diese bitte nachträglich mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ikea Dortmund, Dortmund“ vom …
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Ikea Dortmund, Dortmund [#163216]
Datum
14. Oktober 2019 00:30
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ikea Dortmund, Dortmund“ vom 08.08.2019 (#163216) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in bereits in der E-Mail vom 00.00.20…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Ikea Dortmund, Dortmund [#163216]
Datum
14. Oktober 2019 08:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in bereits in der E-Mail vom 00.00.2019, die Sie als Eingangsbestätigung Ihres Antrags erhalten haben, ist Ihnen mitgeteilt worden: Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihr Antrag ist in Bearbeitung. Selbstverständlich ist die Lebensmittelüberwachung der Stadt Dortmund bemüht, die Anträge nach dem VIG möglichst zügig zu bescheiden. Allerdings können die von Foodwatch ("TopfSecret") via fragdenstaat.de in einem komprimierten Zeitraum generierten enormen Antragszahlen, die keinem sich natürlich entwickelnden und sukzessiv verlaufenden Antragsgeschehen entsprechen, vor dem Hintergrund der sonstigen von der Behörde zu erledigenden Aufgaben im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz leider tatsächlich nicht immer in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bewältigt werden. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass Nachfragen zum Bearbeitungsstand, die auch wieder beantwortet werden müssen, weitere zeitliche/personelle Kapazitäten der Behörde binden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Az.:32/2 VIG #163216 Ihr Antrag nach §2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bzgl IKEA Restaurant, Borussias…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Az.:32/2 VIG #163216 Ihr Antrag nach §2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bzgl IKEA Restaurant, Borussiastr. 120, 44149 Dortmund
Datum
23. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
398,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: Die Betriebskontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den letzten 5 Jahren erfolgten am 26.03.2015, 28.04.2016, 25.07.2017 und 08.08.2019. Es wurden dabei keine unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen der Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oder anderen geltenden Hygienevorschriften festgestellt. Diese Information ergeht gemäß § 7. Abs. 1 VIG kostenfrei. Aus wichtigem Grund gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG erfolgt die Bekanntgabe auf postalischem Weg. Mit freundlichen Grüßen

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