Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihre Anfrage vom (Datum) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf
hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen
Betriebs, sich die Bearbeitungs-
frist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)).
Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten.
Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem
Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen
Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage
ab.
Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne
von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG zugestimmt, wenn betroffene Dritte ausdrücklich
nach einer Offenlegung fragen.
Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir
vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in anderer als der
elektronischen Form (E-Mail) zu übersenden.
Stabsstelle Verbraucherschutz
der Stadt Duisburg
Meidericher Str. 14
47049 Duisburg
e-mail: lebensmittelueberwachung @stadt
-duisburg.de
Von:
<< Antragsteller:in >>
<<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 08.10.2019 17:31
Betreff: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Duisburg [#168130]
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der
letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Beecker Straße 80
47166 Duisburg
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die
Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht.
Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen,
bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich
bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal
(wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu
schwärzen.
Unter ?Beanstandungen? verstehe ich unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder
anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren
solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des
entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts ? unabhängig davon, wie
Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als ?geringfügig?
oder ?schwerwiegend?).
Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine
gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen
Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich
zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die
zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe
meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG
nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer
Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der
Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen