Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Düsseldorf

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Oerschbachstraße 75
40589 Düsseldorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Düsseldorf [#184122]
Datum
7. April 2020 09:53
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Oerschbachstraße 75 40589 Düsseldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184122 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung D…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Düsseldorf [#184122]
Datum
7. April 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Düsseldorf [#184122]
Datum
25. September 2020 16:49
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Düsseldorf“ vom 07.04.2020 (#184122) angekündigt, doch haben Sie die gesetzlich vorgeschriebene Frist mittlerweile deutlich überschritten. Daher frage ich freundlich nach dem aktuellen Sachstand und erinnere Sie daran, dass inzwischen Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184122/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Düsseldorf“ vom …
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzte Chance vor Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Düsseldorf [#184122]
Datum
5. Dezember 2020 14:43
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20201205-entwurf-untatigkeitsklage-dusseldorf.pdf
87,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Düsseldorf“ vom 07.04.2020 (#184122) übersandten Sie mir die begehrten Informationen trotz mehrfacher Nachfrage nicht. Sie haben die gesetzlich vorgesehene Frist inzwischen um viele Monate überschritten. Daher gebe ich Ihnen nun letztmalig Gelegenheit sich bis zum 31.12.2020 bei mir eingehend zu äußern. Andernfalls werde ich die im Anhang befindliche Untätigkeitsklage beim örtlichen Verwaltungsgericht einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20201205-entwurf-untatigkeitsklage-dusseldorf.pdf Anfragenr: 184122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184122/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage Ich habe heute eine Untätigkeitsklage abgeschickt.
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
3. Februar 2021
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
Ich habe heute eine Untätigkeitsklage abgeschickt.

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Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Auskunft
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
25. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen