Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Halle/Leipzig, Leuna

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant Halle/Leipzig
Nordpark 17
06237 Leuna

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

In dem von Ihnen angefragten Zeitraum wurden folgende Kontrollen mit folgenden Beanstandungen durchgeführt:

12.11.2015
„Die Schneidebretter sind zum Teil verschlissen und demnach entsprechend abzuhobeln.“

19.05.2016
„Das Trockenlager ist aufzuräumen und zu kehren.“
„Die Mischbatterie in der Kochküche ist zu befestigen.“

14.07.2016 ohne Beanstandungen

16.05.2017
„Auch in diesem Bereich befindet sich eine Bio-Milchkanne mit Zapfhahn. Der Deckel ist unbefestigt, so dass ein ungehinderter Zugang für jedermann möglich ist.“
„Die Kundeninformation ist technisch zu überprüfen.“

04.07.2017 ohne Beanstandung
06.03.2019 ohne Beanstandung

10.10.2019
„Im Küchenbereich befand sich ein beschädigter Transportwagen, er war zerbeult. Behebung: Der Wagen ist Instand zu setzen oder auszutauschen.“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Halle/Leipzig, Leuna [#184232]
Datum
8. April 2020 13:20
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Halle/Leipzig Nordpark 17 06237 Leuna 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184232 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Eingangsbestätigung mit Schreiben vom 08.04.2020 baten Sie um die Herausgabe von Informationen nach dem Verbrauche…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. April 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
819,0 KB
mit Schreiben vom 08.04.2020 baten Sie um die Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Dieser wird hier unter dem o.g. Aktenzeichen geführt. Geben Sie dieses bei weiterem Schriftverkehr bitte stets an. Sie begehren Zugang zu amtlichen Informationen zum IKEA Restaurant im Nordpark 17 in 06237 Leuna. Durch eine eventuelle Herausgabe der beantragten Informationen könnten rechtliche Interessen des genannten Dritten berührt werden, weshalb dieser mittels Anhörung zu beteiligen ist. Hierdurch verlängert sich die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate ab vollständiger Antragstellung. Es wird darauf hingewiesen, dass wir dem genannten Dritten gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG auf dessen Antrag hin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen haben und dies ggf. auch tun werden. Es handelt sich hierbei um einen Anspruch des Dritten, den dieser zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens uns gegenüber geltend machen kann. Eine Beteiligung des Dritten unsererseits findet vor einer Bescheidung Ihres Antrages statt. Sollte ein Dritter um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Anschrift bitten, werden Sie vorab nicht gesondert hierüber informiert werden und Ihre Daten an den Dritten weitergegeben. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren und Auslagen anfallen können, welche Ihnen nach Maßgabe des § 7 VIG per Kostenbescheid in Rechnung gestellt werden können. Die von Ihnen eingereichte Anfrage könnte sich auf Informationsansprüche nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 7 VIG beziehen. Für einen nach Nr. 1 erteilten Informationszugang wäre ein gewährter Informationszugang lediglich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,00 € gebühren- und auslagenfrei und für einen nach Nr. 5 und 7 gewährten Informationszugang lediglich bis zu einer Höhe von 250,00 €. Sollten Sie dieses Kostenrisiko nicht tragen wollen, erhalten Sie hiermit die Gelegenheit, Ihren Antrag zurückzunehmen. Wenn Sie unter Berücksichtigung des Vorgenannten Ihren Antrag auf Informationszugang zurücknehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 24.04.2020 mit. Sollte bis zum Ablauf der genannten Frist keine Rückmeldung Ihrerseits bei uns eingegangen sein, wird Ihr Antrag in der derzeit vorliegenden Form bearbeitet werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung II 39.50.01.05 IKEA Restaurant Leuna [#184232] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Eingangs…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung II 39.50.01.05 IKEA Restaurant Leuna [#184232]
Datum
16. April 2020 19:26
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Eingangsbestätigung vom 09.04.2020 hat mich heute erreicht. Ich halte selbstverständlich an meinem Antrag fest und bitte darum, die Bearbeitung schon vor dem Ende der von Ihnen gesetzten Frist fortzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184232 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Bescheid 1. Ihrem Antrag vom 08.04.2020 wird stattgegeben. 2. Genauere Angaben werden Ihnen in Papierform auf dem …
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Ihrem Antrag vom 08.04.2020 wird stattgegeben. 2. Genauere Angaben werden Ihnen in Papierform auf dem Postweg in Form einer zusammenfassenden Darstellung der Kontrolltermine und der anlässlich dieser vorgefundenen lebensmittelrechtlichen Verstöße übermittelt, sobald dem von der Anfrage betroffenen Betrieb die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Eilrechtsschutz eingeräumt wurde. 3. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.

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Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Auskunft In dem von Ihnen angefragten Zeitraum wurden folgende Kontrollen mit folgenden Beanstandungen durchgeführ…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
15. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
In dem von Ihnen angefragten Zeitraum wurden folgende Kontrollen mit folgenden Beanstandungen durchgeführt: 12.11.2015 „Die Schneidebretter sind zum Teil verschlissen und demnach entsprechend abzuhobeln.“ 19.05.2016 „Das Trockenlager ist aufzuräumen und zu kehren.“ „Die Mischbatterie in der Kochküche ist zu befestigen.“ 14.07.2016 ohne Beanstandungen 16.05.2017 „Auch in diesem Bereich befindet sich eine Bio-Milchkanne mit Zapfhahn. Der Deckel ist unbefestigt, so dass ein ungehinderter Zugang für jedermann möglich ist.“ „Die Kundeninformation ist technisch zu überprüfen.“ 04.07.2017 ohne Beanstandung 06.03.2019 ohne Beanstandung 10.10.2019 „Im Küchenbereich befand sich ein beschädigter Transportwagen, er war zerbeult. Behebung: Der Wagen ist Instand zu setzen oder auszutauschen.“