Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Hamburg-Schnelsen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Ikea Restaurant
Wunderbrunnen 1
22457 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 19.03.2018
1. Die Fliesen vom Sockel der Kochinsel waren an einer Ecke (gegenüber des Bratkessels) beschädigt.
2. Der Fußboden unterhalb des Bratkessels, sowie der Fußboden im Tresen-Bereich war beschädigt. Dadurch war der Fußboden nicht mehr leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest.
3. Das Dichtungsgummi der Kühleinrichtung war beschädigt und deshalb nicht mehr leicht zu reinigen.
4. An der Wand gegenüber der Spülmaschine befand sich ein nicht verschlossenes Dübelloch.
5. Der Deckenlüfter über der Spülmaschine war verunreinigt.

Feststellungen bei der Kontrolle am: 28.12.2016
1. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter der Einrichtung verunreinigt
2. Die Randbereiche der Spülmaschine waren verunreinigt.

Feststellungen bei der Kontrolle am: 28.07.2016
Kein Verstoß

Feststellungen bei der Kontrolle am: 29.06.2016
Kein Verstoß

Feststellungen bei der Kontrolle am: 16.12.2015
1. Sockel der Kochinsel war an einer Ecke (gegenüber des Bratkessels) beschädigt.
2. Die Fugen unterhalb des Bratkessels waren teilweise mit einem schwarzschimmelähnlichen Belag verunreinigt.
3. Der Fußboden unterhalb des Bratkessels, sowie der Fußboden im Tresen-Bereich, war beschädigt. Dadurch war der Fußboden nicht mehr leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Hamburg-Schnelsen [#166537]
Datum
13. September 2019 11:28
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Ikea Restaurant Wunderbrunnen 1 22457 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Hamburg-Schnelsen [#166537]
Datum
17. September 2019 12:51
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 13.09.2019 Betrieb: Ikea Restaurant Wunderbrunnen 1 22457 Hamburg Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Diese Nachfrage ist nicht an Fristen gebunden und kann somit auch erfolgen, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. Wenn Sie also zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Grindelberg 62-66 20144 Hamburg Fax: 040/427 90-3301 Tel: 040/428 01-2937
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.09.2019. In dieser kündigen Sie an, zu beabsichti…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Hamburg-Schnelsen [#166537]
Datum
19. September 2019 21:19
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.09.2019. In dieser kündigen Sie an, zu beabsichtigen "Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben". Meine Anfrage zielt jedoch weitergehend auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Auskunft. Sie bitten mich um Mitteilung, ob ich den Antrag trotz einer möglichen Datenweitergabe an das Lebensmittelunternehmen aufrechterhalten will. Ich wiederhole mich, wenn ich schreibe, dass ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden erkläre und um Weiterbearbeitung des Antrags bitte. Außerdem bitte ich Sie, künftig von dieser sinnlosen Nachfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
der Betrieb IKEA hat Widerspruch eingelegt, hier müssen wir den Ausgang des Verfahrens abwarten und kommen auf Sie…
geschwärzt
365,7 KB
der Betrieb IKEA hat Widerspruch eingelegt, hier müssen wir den Ausgang des Verfahrens abwarten und kommen auf Sie zu.
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in die gewünschten Informationen könnten Ihnen in Kürze bereit gestellt werden. Zuvor …
geschwärzt
405,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die gewünschten Informationen könnten Ihnen in Kürze bereit gestellt werden. Zuvor allerdings bitten wir um Ihre Unterschrift und Bestätigung Ihrer persönlichen Adresse im unteren Teil dieses Schreibens. Es muss sichergestellt sein, dass die Auskunft einer natürlichen Person erteilt wird, leider wurde hier in manchen Fällen bereits Missbrauch von Daten festgestellt. Bitte senden Sie uns dieses Schreiben innerhalb einer Frist von 5 Tagen unterschrieben zurück. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 22.04.2020. Es freut mich zu hören, dass mein An…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterschrift - Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Hamburg-Schnelsen [#166537]
Datum
26. April 2020 19:31
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 22.04.2020. Es freut mich zu hören, dass mein Antrag nun endlich kurz vor der Beauskunftung steht. Ihr Schreiben gebe ich morgen unterschrieben zurück auf den Postweg, um das Verfahren zu beschleunigen. Allerdings halte ich Ihre Aufforderung, das unterzeichnete Schreiben innerhalb von lediglich fünf Tagen postalisch zurückzusenden, um sicherzustellen, "dass die Auskunft einer natürlichen Person erteilt wird" für bürgerunfreundlich und unnötig. Vor Gericht wäre sie bestimmt nicht haltbar. Der Gesetzgeber hat für die Antragstellung keine Schriftform vorgesehen. Auch besteht der Auskunftsanspruch des § 2 VIG nicht nur für natürliche Personen; anspruchsberechtigt ist schlicht „jeder“, also auch juristische Personen (BeckOK InfoMedienR/Rossi, 27. Ed. 1.2.2020, VIG § 2 Rn. 5 f.) Die meisten anderen Behörden fordern gar keine Rückmeldung durch den Antragsteller und wenn doch, nutzen sie Postzustellungsurkunden und akzeptieren Rückmeldungen per E-Mail. Auch eine Einwohnermeldeamtsanfrage stünde Ihnen zur Verfügung. Ihre Behörde könnte hier also deutlich bürgerfreundlicher handeln, worum ich Sie bitte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166537 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu meiner gestrigen E-Mail weise ich Sie auf § 10 VwVfG hin, wonach das Ve…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterschrift - Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Hamburg-Schnelsen [#166537]
Datum
27. April 2020 13:18
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu meiner gestrigen E-Mail weise ich Sie auf § 10 VwVfG hin, wonach das Verwaltungsverfahren grundsätzlich nicht an bestimmte Formen gebunden ist und einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166537 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Auskunft Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 19.03.2018 1. Die Fliesen vom Sockel der Kochinsel waren an …
Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 19.03.2018 1. Die Fliesen vom Sockel der Kochinsel waren an einer Ecke (gegenüber des Bratkessels) beschädigt. 2. Der Fußboden unterhalb des Bratkessels, sowie der Fußboden im Tresen-Bereich war beschädigt. Dadurch war der Fußboden nicht mehr leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest. 3. Das Dichtungsgummi der Kühleinrichtung war beschädigt und deshalb nicht mehr leicht zu reinigen. 4. An der Wand gegenüber der Spülmaschine befand sich ein nicht verschlossenes Dübelloch. 5. Der Deckenlüfter über der Spülmaschine war verunreinigt. Feststellungen bei der Kontrolle am: 28.12.2016 1. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter der Einrichtung verunreinigt 2. Die Randbereiche der Spülmaschine waren verunreinigt. Feststellungen bei der Kontrolle am: 28.07.2016 Kein Verstoß Feststellungen bei der Kontrolle am: 29.06.2016 Kein Verstoß Feststellungen bei der Kontrolle am: 16.12.2015 1. Sockel der Kochinsel war an einer Ecke (gegenüber des Bratkessels) beschädigt. 2. Die Fugen unterhalb des Bratkessels waren teilweise mit einem schwarzschimmelähnlichen Belag verunreinigt. 3. Der Fußboden unterhalb des Bratkessels, sowie der Fußboden im Tresen-Bereich, war beschädigt. Dadurch war der Fußboden nicht mehr leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Hamburg-Schnelsen“ [#166537] [#166537]
Datum
5. Mai 2020 13:57
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/166537 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mit Schreiben vom 22. April eine Unterschrift von mir gefordert wurde. Dieser Aufforderung kam ich nach, weil ich das Verfahren nicht aufhalten wollte; schließlich war die Auskunft schon viele Monate überfällig. Ich denke aber, dass die Forderung einer Unterschrift nicht gerechtfertigt war, weil damit gegen den Grundsatz der Formfreiheit des Verwaltungsverfahrens (§ 10 VwVfG) verstoßen wurde. Ich störe mich daran, weil durch die Behörde eine unnötige Hürde für die Wahrnehmung der Ansprüche des Verbraucherinformationsgesetzes aufgestellt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 166537.pdf - 2019-12-02_1-20191202-ikea.pdf - 2020-04-22_1-20200422-hamburg.pdf - 2020-04-27_2-20200427-hamburg-ikea.pdf Anfragenr: 166537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166537
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach VIG (G5/1275/2020) Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 5.5.2020. …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach VIG (G5/1275/2020)
Datum
10. August 2020 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 5.5.2020. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten mit E-Mail vom 13.9.2019 beim Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Herausgabe von Unterlagen der vergangenen fünf Jahre über die lebensmittelrechtliche Überprüfung des Restaurants im Kaufhaus Ikea in Hamburg-Schnelsen verlangt. Dabei hätten Sie darum gebeten, dass Ihnen die Unterlagen in elektronischer Form zu übersenden. Das Bezirksamt hat Ihnen nach einer Eingangsbestätigung per E-Mail am 2.12.2019 per Briefpost mitgeteilt, dass der Betreiber des Restaurants Widerspruch eingelegt habe. Am 22.4.2020 habe das Bezirksamt Ihnen ein weiteres Schreiben per Briefpost zugesandt, in dem Ihnen die Übersendung der Dokumente in Aussicht gestellt wurde. In dem Schreiben hieß es: „Zuvor allerdings bitten wir um Ihre Unterschrift und Bestätigung Ihrer persönlichen Adresse im unteren Teil dieses Schreibens. Es muss sichergestellt sein, dass die Auskunft einer natürlichen Person erteilt wird, leider wurde hier in manchen Fällen bereits Missbrauch von Daten festgestellt.“ Dem seien Sie nachgekommen, woraufhin Ihnen am 27.4.2020 die beantragten Informationen übersandt wurden. Sie sind der Ansicht, das Bezirksamt sei zu Unrecht auf diese Weise verfahren, da es zusätzliche Hürden aufbaue und gegen den Grundsatz der Formfreiheit des Verwaltungsverfahrens verstoße. Als Grund für die Abfrage der Unterschrift wurde mir vom Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel mitgeteilt, dass festgestellt werden solle, dass es sich nicht um eine automatisierte Anfrage handelt. Es habe Befürchtungen gegeben, dass bei diesen Anfragen in missbräuchlicher Absicht unbeteiligte Personen als Antragstellerin oder Antragsteller angegeben würden. Von anderen informationspflichtigen Stellen ist mir dieses Verfahren bisher nicht bekannt geworden. Tatsächlich halte ich dieses Verfahren für zweifelhaft. Der Gesetzgeber des VIG hat 2012 das Erfordernis eines schriftlichen Antrags gezielt gestrichen und lässt seitdem einen formlosen Antrag genügen. Nach der Gesetzesbegründung soll das VIG so als echtes Bürgergesetz weiterentwickelt und ein noch niedrigschwelligeres Informationsangebot geschaffen werden (BT-Drs. 17/7374, S. 17). Den Informationszugang abhängig zu machen von einer Unterschrift würde entgegen der Vorstellung des Gesetzgebers die Schriftform wieder zur Voraussetzung machen. Den Informationszugang allein wegen der fehlenden Unterschrift zu verweigern wäre daher rechtswidrig. Wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin aber ohne Konsequenzen für die Weiterbearbeitung die Unterschrift verweigern darf, ist das Verfahren für den Zweck, missbräuchliche Anträge zu erkennen, ungeeignet. Ich habe diese Einschätzung auch dem Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel mitgeteilt und empfohlen, künftig auf das Einholen der Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Danke (G5/1275/2020) [#166537] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen herzlich für Ihre Einschätzung! H…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Danke (G5/1275/2020) [#166537]
Datum
10. August 2020 16:34
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen herzlich für Ihre Einschätzung! Hoffentlich wird Ihre Empfehlung an das Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel Früchte tragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166537/