Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Hamburg

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Große Bergstraße 164
22767 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Betrieb: IKEA Altona, Große Bergstraße 164, 22767 Hamburg Altona

Feststellung bei der Kontrolle am: 14.11.2014
- Es wurden keine Mängel / Verstöße festgestellt

Feststellung bei der Kontrolle am: 05.03.2015
1. Am Eingang zum Raucherraum fehlte ein Hinweis, dass der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist.
2. Die Wandfliesen im Durchgang von der Warmküche ins Mitarbeiterrestaurant waren teilweise beschädigt, nicht mehr für Wasser undurchlässig und nicht mehr leicht zu reinigen.
3. Im Ausgabetresen des Mitarbeiterrestaurants waren die Warmhaltetemperaturen der verzehrfertigen Lebensmittel auf 50°C eingestellt, sodass sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen können.
4. Die Eckenschutzprofile der Säule hinter dem Tresen der Speisenausgabe im Kundenrestaurant lösten sich komplett ab, wodurch schwerzu reinigende Bereiche entstanden waren.
5. Der Hinweis im Tresenbereich des Bistros EG auf die Zutatenlisten, aus denen Allergene und Zusatzstoffe hervorgehen, war leicht zu übersehen. Das Infoboard war nicht als solches zu erkennen und das Icon (IKEA-Logo) auf dem Touchscreen gab keinen Hinweis darauf, dass sich dahinter der Link zu Allergenen und Zusatzstoffen verbarg. Dies ist deutlicher zu gestalten.
6. Die Warmhaltezeiten der verzehrfertigen Lebensmittel im Wärmeschrank im Tresenbereich des Bistros waren dem Personal nicht bekannt.

Feststellung bei der Kontrolle am: 14.07.2016
1. Es wurden verzehrfertig gegarte leicht verderbliche Speisen bei einer zu geringen Produkttemperatur (mindestens 65°C) zum alsbaldigen Verzehr vorrätig gehalten bzw. angeboten. Die Temperaturen der angebotenen Lebensmittel lagen an der Oberfläche im Schnitt bei etwa 40°C, im Kern betrug die durchschnittliche Temperatur etwa 50°C. Es wurde dringend geraten, außerhalb der Stoßzeiten kleinere Mengen in den Heißhaltebehältern vorrätig zu halten.
2. Die leicht verderblichen Lebensmittel am Salatbuffet wiesen eine zu warme Produkttemperatur auf. Obwohl das Kühlgerät eine Kühlleistung von 4,5°C erbrachte, betrug die Kerntemperatur der Fleischbällchen ca. 11°C.
3. Die Schläuche der Getränkeschankanlage waren in dem Bereich, wo die Sirupbehälter angeschlossen waren, von außen stellenweise durch Siruptropfen verunreinigt. Ebenso war es die Edelstahlwand hinter der Anlage.
4. Der Fußboden im Speisenausgabebereich war unterhalb der Kühlschranktüren durch ältere Lebensmittelreste stellenweise verunreinigt.
5. Die Rauchmelder im Bereich des Verkaufstresens waren alle durch staubige Ablagerungen verunreinigt.
6. Das Gitter des Deckenlüfters war durch staubige Ablagerungen verunreinigt.
7. Der Fußboden im Vorbereitungsbereich war um die Füße des TK-Schranks herum durch schwarze Beläge stellenweise stark verunreinigt.

Feststellung bei der Kontrolle am: 10.11.2016
- Es wurden keine Mängel / Verstöße festgestellt

Feststellung bei der Kontrolle am: 27.04.2017
1. Im Bistro des Erdgeschosses wurden unverpackte Backwaren (Zimtschnecken) in den Verkehr gebracht, die mangels eines Hustenschutzes nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung durch Kunden geschützt waren.

Feststellung bei der Kontrolle am: 28.03.2018
1. In der Spülküche war die Geschirrbrause durch ältere Beläge stellenweise verunreinigt.
2. Die Verschlusshaken der Kühlschrankschlösser waren insgesamt durch ältere Ablagerungen verunreinigt.
3. Die Dichtung des Kühlschranks rechts unterhalb des Räucherofens war stellenweise verunreinigt. Des Weiteren waren die Schubläden des Edelstahlschranks unterhalb des Ofens innen sowie im Bereich der Griffe stellenweise verunreinigt.
4. Die Griffbereiche der Einfahrkühlschränke waren stellenweise verunreinigt.
5. Die Wand sowie die Rückseite des Konvektomaten waren durch staubige Beläge stellenweise verunreinigt.
6. Die Ventilatoren der Kühlzelle waren innen durch dunkle staubige Beläge stellenweise verunreinigt.
7. Das Kühlaggregat der Post-Mix-Anlage war durch staubige Beläge verunreinigt.
8. Ein Hinweisschild auf den Informationsterminal für Allergene und Zusatzstoffe im Ausgabebereich fehlte.

Feststellung bei der Kontrolle am: 30.07.2019
1. Ein Hinweisschild auf den Informationsterminal für Allergene und Zusatzstoffe im Ausgabebereich fehlte.
2. Das Ventilatoren Schutzgitter des Kühlaggregates in der Normalkühlzelle 1.0G war verunreinigt.
3. Die Dichtung im Inneren der Fritteuse löste sich stellenweise.
4. Des Weiteren war die Feuerlöschvorrichtung im Inneren der Fritteuse verunreinigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Hamburg [#167346]
Datum
26. September 2019 22:21
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Große Bergstraße 164 22767 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Hamburg [#167346]
Datum
27. September 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 2 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg E-Fax.: +49 40 4279-02623 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.09.2019. Meine Anfrage zielte auf „alle lebens…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Hamburg [#167346]
Datum
27. September 2019 15:14
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.09.2019. Meine Anfrage zielte auf „alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre“, und nicht nur die letzten beiden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Bescheid Aufgrund Ihres Antrages vom 26.09.2019 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs.1 des Verbraucherinf…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
27. September 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
612,2 KB
Aufgrund Ihres Antrages vom 26.09.2019 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs.1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) den begehrten Informationsanspruch erfüllen. Die dem Bezirksamt Altona -Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt- bekannten Informationen über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie die eventuell festgestellten Beanstandungen werden wir Ihnen unmittelbar nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist auf postalischem Wege bekanntgeben, denn der Betrieb IKEA Altona, als beteiligter Dritter hat ebenfalls die Möglichkeit, gegen den mit heutigem Datum erlassenen Bescheid Rechtsbehelf einzulegen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid (Az. A/VS201/875-19) IKEA Restaurant, Hamburg [#167346] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid (Az. A/VS201/875-19) IKEA Restaurant, Hamburg [#167346]
Datum
2. Oktober 2019 21:27
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren positiven Bescheid vom 27.09.2019. Wie ich Ihnen bereits am 27.09.2019 mitgeteilt hatte, zielt meine Anfrage auf „alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre“, und nicht nur die letzten beiden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft und ändern den Bescheid entsprechend ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Bescheid Änderung des Bescheids vom 27.09.2019
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
7. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Änderung des Bescheids vom 27.09.2019
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
in dieser Angelegenheit hat der drittbeteiligte Lebensmittelunternehmer Widerspruch gegen den Verwaltungsakt A/VS2…
in dieser Angelegenheit hat der drittbeteiligte Lebensmittelunternehmer Widerspruch gegen den Verwaltungsakt A/VS201/875-19 vom 27.09.2019 eingelegt. Vor diesem Hintergrund hat das hiesige Fachamt nach Prüfung des Sachverhaltes gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entschieden, die Vollziehung des Verwaltungsaktes auszusetzen. Die Offenlegung der angefragten Informationen erfolgt daher zunächst nicht, sondern ggf. erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens. Diese Entscheidung erfolgt insbesondere, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen. Nach bisherigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit waren Anträge im Eilverfahren auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs erfolgreich, da die Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache als offen bewertet wurden. Diese Begründung macht sich die Verwaltungsdienststelle zu eigen.
<< Anfragesteller:in >>
Az: A/VS201/875-19 - IKEA Restaurant, Hamburg [#167346] Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfra…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az: A/VS201/875-19 - IKEA Restaurant, Hamburg [#167346]
Datum
29. März 2020 14:49
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Hamburg“ vom 26.09.2019 (#167346) teilten Sie mir mit Nachricht vom 11.11.2019 mit, dass sich die Beantwortung noch etwas hinziehen kann, weil das Lebensmittelunternehmen Widerspruch eingelegt habe. Selbst wenn sich die Widerspruchsbehörde volle drei Monate Zeit gelassen hätte, wäre mit einer Entscheidung schon länger zu rechnen gewesen. Weil ich nicht beigeladen wurde, gehe ich auch davon aus, dass kein Gerichtsverfahren anhängig ist. Ich verstehe daher nicht, warum sich die Bearbeitung meiner Anfrage derart in die Länge zieht - insbesondere mit Blick auf die folgenden obergerichtlichen Entscheidungen, nach denen die Rechtslage eindeutig zu meinen Gunsten liegt: - 10 S 1891/19, 10 S 2077/19, 10 S 2078/19, 10 S 2614/19, 10 S 2647/19, 10 S 2685/19 und 10 S 2687/19 des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 2 ME 707/19 des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - 15 B 814/19 des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Daher frage ich freundlich nach dem aktuellen Sachstand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167346 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
WG: [EXTERN]-Az: A/VS201/875-19 - IKEA Restaurant, Hamburg [#167346] Sehr geehrteAntragsteller/in da sich die Ak…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
WG: [EXTERN]-Az: A/VS201/875-19 - IKEA Restaurant, Hamburg [#167346]
Datum
30. März 2020 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da sich die Akte im Rechtsamt befindet, haben wir keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung. Wir bitten um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Auskunft Betrieb: IKEA Altona, Große Bergstraße 164, 22767 Hamburg Altona Feststellung bei der Kontrolle am: 14.1…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
14. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Betrieb: IKEA Altona, Große Bergstraße 164, 22767 Hamburg Altona Feststellung bei der Kontrolle am: 14.11.2014 - Es wurden keine Mängel / Verstöße festgestellt Feststellung bei der Kontrolle am: 05.03.2015 1. Am Eingang zum Raucherraum fehlte ein Hinweis, dass der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist. 2. Die Wandfliesen im Durchgang von der Warmküche ins Mitarbeiterrestaurant waren teilweise beschädigt, nicht mehr für Wasser undurchlässig und nicht mehr leicht zu reinigen. 3. Im Ausgabetresen des Mitarbeiterrestaurants waren die Warmhaltetemperaturen der verzehrfertigen Lebensmittel auf 50°C eingestellt, sodass sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen können. 4. Die Eckenschutzprofile der Säule hinter dem Tresen der Speisenausgabe im Kundenrestaurant lösten sich komplett ab, wodurch schwerzu reinigende Bereiche entstanden waren. 5. Der Hinweis im Tresenbereich des Bistros EG auf die Zutatenlisten, aus denen Allergene und Zusatzstoffe hervorgehen, war leicht zu übersehen. Das Infoboard war nicht als solches zu erkennen und das Icon (IKEA-Logo) auf dem Touchscreen gab keinen Hinweis darauf, dass sich dahinter der Link zu Allergenen und Zusatzstoffen verbarg. Dies ist deutlicher zu gestalten. 6. Die Warmhaltezeiten der verzehrfertigen Lebensmittel im Wärmeschrank im Tresenbereich des Bistros waren dem Personal nicht bekannt. Feststellung bei der Kontrolle am: 14.07.2016 1. Es wurden verzehrfertig gegarte leicht verderbliche Speisen bei einer zu geringen Produkttemperatur (mindestens 65°C) zum alsbaldigen Verzehr vorrätig gehalten bzw. angeboten. Die Temperaturen der angebotenen Lebensmittel lagen an der Oberfläche im Schnitt bei etwa 40°C, im Kern betrug die durchschnittliche Temperatur etwa 50°C. Es wurde dringend geraten, außerhalb der Stoßzeiten kleinere Mengen in den Heißhaltebehältern vorrätig zu halten. 2. Die leicht verderblichen Lebensmittel am Salatbuffet wiesen eine zu warme Produkttemperatur auf. Obwohl das Kühlgerät eine Kühlleistung von 4,5°C erbrachte, betrug die Kerntemperatur der Fleischbällchen ca. 11°C. 3. Die Schläuche der Getränkeschankanlage waren in dem Bereich, wo die Sirupbehälter angeschlossen waren, von außen stellenweise durch Siruptropfen verunreinigt. Ebenso war es die Edelstahlwand hinter der Anlage. 4. Der Fußboden im Speisenausgabebereich war unterhalb der Kühlschranktüren durch ältere Lebensmittelreste stellenweise verunreinigt. 5. Die Rauchmelder im Bereich des Verkaufstresens waren alle durch staubige Ablagerungen verunreinigt. 6. Das Gitter des Deckenlüfters war durch staubige Ablagerungen verunreinigt. 7. Der Fußboden im Vorbereitungsbereich war um die Füße des TK-Schranks herum durch schwarze Beläge stellenweise stark verunreinigt. Feststellung bei der Kontrolle am: 10.11.2016 - Es wurden keine Mängel / Verstöße festgestellt Feststellung bei der Kontrolle am: 27.04.2017 1. Im Bistro des Erdgeschosses wurden unverpackte Backwaren (Zimtschnecken) in den Verkehr gebracht, die mangels eines Hustenschutzes nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung durch Kunden geschützt waren. Feststellung bei der Kontrolle am: 28.03.2018 1. In der Spülküche war die Geschirrbrause durch ältere Beläge stellenweise verunreinigt. 2. Die Verschlusshaken der Kühlschrankschlösser waren insgesamt durch ältere Ablagerungen verunreinigt. 3. Die Dichtung des Kühlschranks rechts unterhalb des Räucherofens war stellenweise verunreinigt. Des Weiteren waren die Schubläden des Edelstahlschranks unterhalb des Ofens innen sowie im Bereich der Griffe stellenweise verunreinigt. 4. Die Griffbereiche der Einfahrkühlschränke waren stellenweise verunreinigt. 5. Die Wand sowie die Rückseite des Konvektomaten waren durch staubige Beläge stellenweise verunreinigt. 6. Die Ventilatoren der Kühlzelle waren innen durch dunkle staubige Beläge stellenweise verunreinigt. 7. Das Kühlaggregat der Post-Mix-Anlage war durch staubige Beläge verunreinigt. 8. Ein Hinweisschild auf den Informationsterminal für Allergene und Zusatzstoffe im Ausgabebereich fehlte. Feststellung bei der Kontrolle am: 30.07.2019 1. Ein Hinweisschild auf den Informationsterminal für Allergene und Zusatzstoffe im Ausgabebereich fehlte. 2. Das Ventilatoren Schutzgitter des Kühlaggregates in der Normalkühlzelle 1.0G war verunreinigt. 3. Die Dichtung im Inneren der Fritteuse löste sich stellenweise. 4. Des Weiteren war die Feuerlöschvorrichtung im Inneren der Fritteuse verunreinigt.