Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Imbiss & Gulaschkanone
Berliner Straße 1d
15374 Müncheberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg [#269567]
Datum
6. Februar 2023 13:16
An
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Imbiss & Gulaschkanone Berliner Straße 1d 15374 Müncheberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269567/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Erhalt der E-Mail. Sie wurde an den Fachdienst …
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg [#269567]
Datum
7. Februar 2023 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Erhalt der E-Mail. Sie wurde an den Fachdienst Lebensmittelüberwachung zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen eine Mitteilung zur Fristverlängerung bezü…
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg [#269567]
Datum
7. Februar 2023 11:24
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen eine Mitteilung zur Fristverlängerung bezüglich der Bearbeitung Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Gemäß § 5 (1) Punkt 1. VIG i.V.m. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG können Sie von d…
An Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg [#269567]
Datum
7. Februar 2023 13:24
An
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Gemäß § 5 (1) Punkt 1. VIG i.V.m. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG können Sie von der Anhörung absehen. Außerdem können Sie gemäß § 5 (1) Punkt 2. VIG von der Anhörung absehen, wenn Sie bereits die Informationen erhoben haben und dem Betrieb (Dritten) dies bekannt ist. Wovon ich und die andere Kundschaft ausgehen. Sollten Sie trotzdem den Betrieb anhören, bitte ich um Mitteilung, ob der Betrieb gemäß § 5 (2) Satz 4 VIG meinen Namen und meine Adresse nachgefragt hat und Sie ihm diese Daten gegeben haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269567/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 07.02.2023 teile ich Ihnen folgendes mit…
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg [#269567]
Datum
15. Februar 2023 14:37
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 07.02.2023 teile ich Ihnen folgendes mit: In Ihrer E-Mail vom 06.02.2023 stellten Sie einen Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG. Wie bereits von Ihnen richtig festgestellt, kann nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG von einer Anhörung abgesehen werden. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG wird der zuständigen Behörde jedoch einen Ermessensspielraum dahingehend eingeräumt, dass der betroffene Lebensmittelunternehmer (Dritter) – Inhaber des Imbiss & Gulaschkanone, Berliner Straße 1d in 15374 Müncheberg – vorher anhört werden kann und somit die Möglichkeit erhält, sich zu der Sache zu äußern oder eben nicht. Zur Erleichterung der Rechtsanwendung und zur Erhöhung der systematischen Kohärenz ist nunmehr durch § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG klargestellt, dass sich die Antragsbearbeitung grundsätzlich nach den Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts richtet. Somit wird sichergestellt, dass die angestrebte Verfahrensbeschleunigung nicht zu einer unangemessenen Verkürzung der Rechte betroffener Dritter führen kann. So ist in diesem Fall in Abwägung widerstreitender Interessen vorher auszuloten, ob schützenswerte Rechtspositionen Dritter mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betroffen sind. Sie müssen auf jeden Fall mit einer Verlängerung der Regelfrist für die Bescheidung nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG rechnen. Zudem teile ich Ihnen mit, dass der betroffene Lebensmittelunternehmer um die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG gebeten hat. Da Sie sich in Ihrem Antrag vom 06.02.2023 mit der Datenweitergabe bereits einverstanden erklärt haben, wurden ihm diese mit Schreiben vom 14.02.2023 mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme diese zur Kenntnis und bitte Sie mir mitz…
An Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg [#269567]
Datum
15. Februar 2023 14:47
An
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme diese zur Kenntnis und bitte Sie mir mitzuteilen, ob sich die Frist aufgrund der möglichen Anhörung verlängert. Des Weiteren bitte ich um postalische Übersendung des abschließenden Bescheids. Vielen Dank und eine angenehme Woche wünsche ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269567/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> die Frist verlängert sich gem. § 5 Abs. 2 VIG aufgrund der Anhörung auf z…
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg [#269567]
Datum
16. Februar 2023 07:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Frist verlängert sich gem. § 5 Abs. 2 VIG aufgrund der Anhörung auf zwei Monate. Eine angenehme Woche wünsche ich Ihnen ebenfalls. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das angefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Imbiss & Gulaschkanone, Müncheberg [#269567]
Datum
27. Februar 2023 07:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das angefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen