Kontrollbericht zu Indisches Restaurant Ganesha Heilbronn, Heilbronn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Indisches Restaurant Ganesha Heilbronn
Etzelstraße 38, Heilbronn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Friedrich Rieble
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Friedrich Rieble
Betreff
Kontrollbericht zu Indisches Restaurant Ganesha Heilbronn, Heilbronn [#37263]
Datum
14. Januar 2019 18:09
An
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Indisches Restaurant Ganesha Heilbronn Etzelstraße 38, Heilbronn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Friedrich Rieble <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Friedrich Rieble << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Rieble

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Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Heilbronn, den 17.01.2019 Az. 32.2/fr-39.54.7-VIG001/2019 Amtliche Lebensmittelüberwachung Hier: Kontrollbe…
Von
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Indisches Restaurant Ganesha Heilbronn, Heilbronn [#37263]
Datum
17. Januar 2019 12:24
Status
Warte auf Antwort
Heilbronn, den 17.01.2019 Az. 32.2/fr-39.54.7-VIG001/2019 Amtliche Lebensmittelüberwachung Hier: Kontrollbericht zu „Indisches Restaurant Ganesha Heilbronn“ Ihr Antrag vom 14.01.2019 Sehr geehrter Herr Rieble, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres Antrags vom 14.01.2019. Nach Bearbeitung ihres Antrags werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Bis dahin bitten wir von weiteren Rückfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen