Kontrollbericht zu Irodion, Schweinfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Irodion
Sennfelder Bahnhof 1
97424 Schweinfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Irodion, Schweinfurt [#196329]
Datum
30. August 2020 22:19
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Irodion Sennfelder Bahnhof 1 97424 Schweinfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196329/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgese…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Irodion, Schweinfurt [#196329]
Datum
31. August 2020 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 30.08.2020. Den von Ihnen benannten Betrieb werden wir zu Ihrem Antrag gemäß § 5 VIG anhören. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags aus diesem Grund verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Bekanntgabe der Entscheidung über die Informations…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Datum
23. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Schweinfurt erlässt folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 30.08.2020 wird stattgegeben. 2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. I. Mit E-Mail vom 30.08.2020 wandten Sie sich an die Stadt Schweinfurt mit der Frage, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb Irodion, Sennfelder Bahnhof 1, 97424 Schweinfurt, stattgefunden haben und ob es hierbei zu Beanstandungen kam. Sollte letzteres der Fall sein, beantragten Sie die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts. Daraufhin wurde der betroffene Lebensmittelunternehmer zu Ihrem Antrag angehört. II. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über die von den Lebensmittelüberwachungsbehörden festgestellte nicht zulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittelrechts sowie sich darauf beziehende Maßnahmen und Entscheidungen. Es kann jedoch beantragt werden, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anzuordnen. Der Antrag kann - wie oben beschrieben - schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gestellt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfes per einfacher E-Mail ist nicht zugelassenn und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Auf die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfes durch den betroffenen Betrieb wird explizit hingewiesen (vgl. § 80a VwGO). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Informationsgewärhung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Übermittlung der angefragten Informationen gemaß § 6 VIG
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewärhung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Übermittlung der angefragten Informationen gemaß § 6 VIG
Datum
13. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen