Kontrollbericht zu Jägerhof, Gusborn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Jägerhof
Hauptstraße 9
29476 Gusborn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2023
  • Frist
    18. März 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Lüchow-Dannenberg - Veterinärwesen u. Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Jägerhof, Gusborn [#270548]
Datum
16. Februar 2023 16:43
An
Landkreis Lüchow-Dannenberg - Veterinärwesen u. Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Jägerhof Hauptstraße 9 29476 Gusborn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270548/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Lüchow-Dannenberg - Veterinärwesen u. Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung vielen Dank für Ihre Anfrage auf Herausgabe de letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebs…
Von
Landkreis Lüchow-Dannenberg - Veterinärwesen u. Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
22. März 2023
Status
Warte auf Antwort
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Herausgabe de letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfu_ngen des Betriebes „Quickborner ägerhof' in Gu.sborn-:-Ouickborn. Für die verspätete Rückmeldung entschuldige ich mich. Aufg und längerfristiger personeller Engpässe in meinem Fachdienst ist eine zeitnahe Bearbeitung · on Anfragen nicht immer möglich. ,E.:s wird dazu eine Anhörung des betroffenen Betrieb s erfolgen, was nach§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG unter Umständen eine Bearbeitungsfrist von zwei .M naten .zur Folge hat. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in§ 5 Abs._ 2 Vl(r vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden könn~n. da es -- wie bereits oben erwähnt - personelle Engpässe gibt. . Ich bitte um Vei stä11dnis. .

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Landkreis Lüchow-Dannenberg - Veterinärwesen u. Verbraucherschutz
Informationszugang auf · Ihren o. a. Antrag auf Herausgabe der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüber…
Von
Landkreis Lüchow-Dannenberg - Veterinärwesen u. Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
5. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
auf · Ihren o. a. Antrag auf Herausgabe der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen des Betriebes „Quickborner Jägerhof' hin wurde de_r betroffene Betrieb von mir dazu angehört. Dieser bittet nun um Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) gemäß § 5 Abs. 2 Satz4 VIG. Mit der Weitergabe dieser Daten haben Sie sich mit Ihrem Antrag nach dem VIG · einverstanden erklärt. Aus diesem Grund werde ich dem vorgenannten Betrieb Ihre Daten mitteilen. Weiterhin übersende ich Ihnen die letzten beiden vor Ihrer Antragstellung liegenden planmäßigen Kontrollberichte der lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen beim Betrieb „Quickborner Jägerhof', Hauptstraße 9, 29476 Gusborn, arn 13.12.2018 und am 05.09.2022.