Kontrollbericht zu Jagemanns Restaurant, Weimar

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Jagemanns Restaurant
Herderplatz 16
99423 Weimar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Jagemanns Restaurant, Weimar [#274248]
Datum
28. März 2023 15:27
An
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Jagemanns Restaurant Herderplatz 16 99423 Weimar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274248/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung Ihre Anfrage vom 28. März 2023 bezüglich der Jagemanns Gastro GmbH am Herderplatz 16 in in 994…
Von
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
11. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 28. März 2023 bezüglich der Jagemanns Gastro GmbH am Herderplatz 16 in in 99423 Weimar istbei uns eingegangen.
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid Bescheid 1. Ihrem Antrag auf Erteilung der Ergebnisse der letzten Kontrollberichte für die „Jagemanns Gas…
Von
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
12. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
Bescheid 1. Ihrem Antrag auf Erteilung der Ergebnisse der letzten Kontrollberichte für die „Jagemanns Gastro GmbH", Herderplatz 16 in 99423 Weimar, wird stattgegeben. Die letzten lebensmittelrechtlichen Überprüfungen fanden am 11. April 2019 und am 29. Oktober 2019 statt. 2. Diese o. g. Kontrollberichte gehen Ihnen, nach Schwärzung der personenbezogenen und ggf. anderen irrelevanten Daten, mit einem gesonderten Schreiben, spätestens 14 Tage nach Übersendung dieses Bescheides, zu. 3. Der Bescheid ergeht kostenfrei.

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Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Informationszugang bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 28. März 2023 be…
Von
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
1. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 28. März 2023 beantragten Sie Informationen zu folgendem Lebensmittelunternehmer:Jagemanns Gastro GmbH, Herderplatz 16, 99423 Weimar.