Kontrollbericht zu Jägerhaus, Königsbrunn

Anfrage an: Landratsamt Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Jägerhaus
Fohlenhofstraße 46
86343 Königsbrunn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Reinhard Knittel
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Reinhard Knittel
Betreff
Kontrollbericht zu Jägerhaus, Königsbrunn [#47385]
Datum
21. Januar 2019 19:50
An
Landratsamt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Jägerhaus Fohlenhofstraße 46 86343 Königsbrunn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Knittel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhard Knittel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Knittel
Landratsamt Augsburg
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG Sehr geehrter Herr Knittel, hiermit bestätigen wir den Ein…
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG
Datum
22. Januar 2019 07:24
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Knittel, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Herausgabe von Informationen betreffend des Betriebs Jägerhaus Fohlenhofstraße 46 86343 Königsbrunn Zur weiteren Bearbeitung des Antrags fordern wir Sie hiermit auf, den im Antrag erklärten Widerspruch "Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO." zurückzunehmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG haben wir auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragsstellers offenzulegen. Für Sie als Antragssteller besteht hier kein Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO. Die Rücknahme des Widerspruchs muss bis zum 28.01.2019 erfolgen. Wir möchten Sie insbesondere darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ohne die Rücknahme des Widerspruchs nicht möglich ist. Sollte uns innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort Ihrerseits eingegangen sein, gilt der Antrag als abgelehnt. Hinweis: Sollte Ihr Widerspruch zurückgenommen und Ihrem Antrag im weiteren Verfahren stattgegeben werden, erfolgt die Informationserteilung aus haftungsrechtlichen Gründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Knittel
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#47385] Sehr geehrte Damen und Herren, ...Der Weiterg…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Reinhard Knittel
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#47385]
Datum
22. Januar 2019 11:53
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Der Weitergabe der Daten wird nicht widersprochen. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Knittel Anfragenr: 47385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhard Knittel << Adresse entfernt >>
Reinhard Knittel
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#47385] Sehr geehrte Damen und Herren, ...Der Weiterg…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
Reinhard Knittel
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#47385]
Datum
24. Januar 2019 10:03
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Der Weitergabe der personenbezogenen Daten wird nicht widersprochen Mit freundlichen Grüßen Reinhard Knittel Anfragenr: 47385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhard Knittel << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Augsburg
Vollzug d.Verbr.inf.gesetzes/ Resis Jägerhaus Königsbrunn
Von
Landratsamt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug d.Verbr.inf.gesetzes/ Resis Jägerhaus Königsbrunn
Datum
19. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
1553328185959-528633367.jpg
1,8 MB